Verwaltungsgebühr
Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die der Fonds an seinen Anlageberater für die Verwaltung des Portfolios zahlt. Sie beträgt in der Regel jährlich 0,5 % bis 1 % des Gesamtvermögens des Fonds und ist in der Gesamtkostenquote enthalten.
Höhepunkte
Gebührenstrukturen basieren normalerweise auf einem Prozentsatz des verwalteten Vermögens (AUM); sie liegen in der Regel zwischen 0,10 % und mehr als 2 % des AUM.
Verwaltungsgebühren sind die Kosten für die professionelle Verwaltung eines Investmentfonds durch einen Anlageverwalter.
Die Verwaltungsgebühren decken nicht nur die Kosten für die Vergütung der Manager, sondern auch die Kosten für Investor Relations und etwaige Verwaltungskosten.