Investor's wiki

Begünstigter des Beschenkten

Begünstigter des Beschenkten

Was ist ein Beschenkter?

Ein Begünstigter erhält den Vorteil aus einem Vertrag zwischen zwei anderen Parteien als Geschenk von einer der Vertragsparteien. Begünstigte profitieren zwar von der Vertragserfüllung, sind aber technisch gesehen nicht Vertragspartei.

Wer ist ein Beschenkter?

Die Beziehung des begünstigten Empfängers zu den Vertragsparteien unterscheidet ihn von anderen Arten von Drittbegünstigten. Der Anspruch eines begünstigten Empfängers auf einen Vorteil aus dem Vertrag läuft nämlich auf eine Schenkung einer der Vertragsparteien hinaus. Begünstigte dürfen auch ihr versprochenes Eigentum oder ihren Nachlass in ihren eigenen Nachlass aufnehmen, wie im Fall einer 5 x 5 Power in Trust.

Wie in anderen Situationen, in denen Drittbegünstigte beteiligt sind, haben Beschenkte das gesetzliche Recht, die ihnen zugesagten Leistungen einzufordern, sobald ihre Rechte aus dem Vertrag unverfallbar geworden sind. Dadurch werden sie von den Gläubigerbegünstigten getrennt, die erst dann Klage erheben können, wenn ihnen die Verträge oder beabsichtigten Vorteile bekannt sind. Allerdings können Beschenkte ihre Rechtsansprüche erst nach Vertragsabschluss gemäß festgelegten Kriterien geltend machen.

Vergleich der Drittbegünstigten

Das US-Rechtssystem erkennt im Allgemeinen zwei Arten von Drittbegünstigten von Verträgen an, die durch die Rechte jeder Art von Begünstigten zur Durchsetzung eines Vertrags unterschieden werden. Nebenbegünstigte haben keinen Rechtsanspruch auf Durchsetzung eines Vertrags, weil keine Vertragspartei beabsichtigt, dass sie davon profitieren. Wenn beispielsweise eine Hochzeitsgesellschaft einen Vertrag mit einem Caterer abgeschlossen hat, um Speisen bereitzustellen, und darauf besteht, dass sie eine bestimmte lokale Weinmarke servieren, wäre das Weingut ein Nebenbegünstigter. Ein Vertragsbruch würde zu Einnahmeverlusten für das Weingut führen, hätte aber keine rechtliche Befugnis, irgendetwas im Vertrag durchzusetzen.

Wenn eine oder beide Vertragsparteien beabsichtigen, einen Dritten zu begünstigen, wird der Dritte zum beabsichtigten Begünstigten. In den meisten Fällen wird diese Absicht ausdrücklich in Verträgen festgehalten. Begünstigte von Empfängern fallen in diese Kategorie, ebenso wie Begünstigte von Gläubigern. Ein Gläubigerbegünstigter erhält den Nutzen aus einem Vertrag als Rückzahlung einer von einer der Vertragsparteien geschuldeten Schuld. Wenn John Sally zum Beispiel 100 Dollar schuldet, könnte er einen Vertrag abschließen, um den Rasen seines Nachbarn viermal zu mähen und der Nachbar Sally nach jedem Mähen 25 Dollar zahlen zu lassen. Wenn Sally zustimmt, wird sie eine Gläubigerbegünstigte, weil sie die vertraglich an John geschuldete Zahlung als Begleichung der Schulden einzieht, die John Sally schuldet.

Rechtlich können beide Gruppen von Anspruchsberechtigten die rechtliche Durchsetzung des Vertrages betreiben. Begünstigte dürfen in der Regel die Vollstreckung gegenüber dem Versprechenden erst dann geltend machen, wenn der Versprechende die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen erfüllt hat. Da der Versprechensnehmer einem Gläubigerbegünstigten vor Vertragsabschluss technisch etwas schuldet, haben die Gläubigerbegünstigten in der Regel rechtliche Möglichkeiten, um nach der Zahlung von beiden Parteien vorzugehen.

Beispiel eines Beschenkten

Beim Abschluss einer Lebensversicherung benennt die versicherte Person einen oder mehrere Begünstigte, die im Todesfall des Versicherten ausgezahlt werden. Das Versicherungsunternehmen und die versicherte Person schließen den Vertrag ab, wobei das Versicherungsunternehmen als Versprechender und der Versicherte als Versprechensnehmer auftritt. Die Versicherungsgesellschaft schuldet der versicherten Person technisch gesehen eine Leistung. Die benannten Begünstigten handeln als Dritte und die versicherte Person beabsichtigt, dass sie die Leistung als Geschenk und nicht als Rückzahlung einer Schuld erhalten.

Höhepunkte

  • Obwohl Begünstigte technisch gesehen keine Vertragspartei sind, können sie die versprochenen Leistungen rechtlich verlangen, sobald die Bedingungen oder Kriterien erfüllt sind, die den ursprünglichen Vertrag begründen.

  • Ein Begünstigter ist jemand, der durch die Erfüllung eines Vertrags zwischen zwei anderen Parteien begünstigt wird.

  • Begünstigte sind von anderen Drittbegünstigten wie Gläubigerbegünstigten und Nebenbegünstigten getrennt.