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Externer Anspruch

Externer Anspruch

Was ist ein externer Anspruch?

Eine externe Forderung ist eine Forderung gegen eine natürliche Person, die nicht aus einer eventuellen Beziehung zu einem Unternehmen entsteht, an dem die natürliche Person ein Eigentumsinteresse hat. Je nachdem, wie das Unternehmen im Besitz ist, kann der Gläubiger möglicherweise Vermögenswerte des Unternehmens rechtlich verfolgen, um die externe Forderung gegen den einzelnen Unternehmenseigentümer/Schuldner zu befriedigen. Vereinbarungen mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften tragen dazu bei, das Betriebsvermögen vor externen Ansprüchen zu schützen, wenn angenommen wird, dass die Schulden der Person außerhalb des Unternehmens entstanden sind.

Einen externen Anspruch verstehen

einfache Gründung eines Unternehmens in einer Körperschaft, wie z. B. einer Kapitalgesellschaft,. schützt diese möglicherweise nicht vor den persönlichen Gläubigern des Eigentümers. Externe Ansprüche gegen einen Geschäftsinhaber können durch dessen Beteiligung an der Geschäftseinheit befriedigt werden.

Einige Unternehmen, wie etwa Limited Partnerships (LP) und Limited Liability Companies (LLC), bieten ihren Partnern/Mitgliedern jedoch Schutz vor Ansprüchen, die außerhalb des Unternehmens entstehen. Viele Staaten gewähren externen Gläubigern nur das Recht, Ausschüttungen aus dem Unternehmen an den Schuldner (Unternehmenseigentümer oder Partner) zu pfänden oder zu pfänden, und gestatten dem Gläubiger nicht, den Anteil des Schuldners an dem Unternehmen zu pfänden oder zu verkaufen. Unter diesem Rechtsszenario bleibt die Managementkontrolle über das Unternehmen intakt und das Interesse des Schuldners an dem Unternehmen ist geschützt.

Beispiel für einen externen Anspruch

Angenommen, der Eigentümer eines Unternehmens fährt fahrlässig mit einem Firmenwagen in die Seitenwand des Gebäudes eines Kunden. Der Kunde kann das Unternehmen und möglicherweise die Einzelperson (Geschäftsinhaber, der das Auto fährt) verklagen. Um ein Urteil gegen das Unternehmen und die Einzelperson beizulegen, können Unternehmensvermögen ** und ** Privatvermögen in den Vergleich einbezogen werden, wenn der Unfall nicht vollständig durch eine Versicherung gedeckt war.

Wenn ein Unternehmer fahrlässig mit dem eigenen Auto in ein Gebäude fährt, während er nicht arbeitet, dann hätte der Gebäudeeigentümer keinen Anspruch auf das Firmenvermögen des Unternehmers, aber er könnte den Einzelnen (Fahrer) durchaus verklagen.

Höhepunkte

  • Die Einzelperson und das Unternehmen müssen möglicherweise einen Schuldner bezahlen, wenn die Einzelperson zum Zeitpunkt des Vorfalls fahrlässig im Namen eines Unternehmens gehandelt hat.

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften tragen zum Schutz des Unternehmensvermögens vor Ansprüchen gegen eine Einzelperson bei, die sich aus Vorfällen außerhalb des Unternehmens ergeben.

  • Eine externe Forderung ist die Möglichkeit, dass Geschäftsvermögen in eine Forderung gegen eine Einzelperson einbezogen wird.