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Eigenberufspolitik

Eigenberufspolitik

Was ist eine Eigennutzungspolice?

Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt Personen ab, die behindert werden und den Großteil der beruflichen Aufgaben, für die sie ausgebildet wurden, nicht mehr erfüllen können. Diese Art von Versicherungspolice ist davon abhängig, dass die Person zum Zeitpunkt des Eintritts der Invalidität beschäftigt ist. Berufsgenossenschaften werden in manchen Kreisen auch als „reine Berufsgenossenschaft“ und „berufliche Berufsunfähigkeitsversicherung“ bezeichnet. Ärzte kaufen diese Policen oft zum Schutz vor Verletzungen.

So funktioniert die Eigenberufspolitik

Bei Inkrafttreten einer Berufshaftpflichtpolice schließen der Versicherungsnehmer und der Versicherungsträger einen Vertrag ab, der besagt, dass der Versicherungsträger dem Versicherungsnehmer bei Invalidität eine monatliche Leistung zahlt. Doch was macht eine Behinderung aus?

Schlüsselübernahmen

  • Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen, die verletzt sind und ihre beruflichen Pflichten nicht erfüllen können.
  • Ein Versicherungsnehmer kann Leistungen erhalten, wenn Sie in Ihrem "eigenen Beruf" nicht arbeiten können, Ihnen aber erlauben, sich anderswo eine Beschäftigung zu suchen.
  • Ärzte schließen häufig Berufshaftpflichtversicherungen ab.

Ausschlaggebend für eine Berufshaftpflichtpolice ist die Definition des Begriffs „Behinderung“ im Versicherungsvertrag. Da die Definition der selbstständigen Erwerbstätigkeit sehr flexibel ist, können Personen, die von einer selbstständigen Erwerbsversicherung versichert sind, einen anderen Arbeitsplatz finden und dennoch die vollen Leistungszahlungen erhalten.

Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält ein Versicherungsnehmer Leistungen, wenn Sie Ihren „eigenen Beruf“ nicht ausüben können, unabhängig davon, ob Sie in einem anderen Beruf eine Beschäftigung finden. Diese Formulierung sieht typischerweise etwa so aus: „Behindert sind Sie, wenn Sie die materiellen und wesentlichen Aufgaben Ihres Berufs nicht erfüllen können, auch wenn Sie in einem anderen Beruf erwerbstätig sind.“

Die Definition der eigenen Erwerbstätigkeit hängt von einem wichtigen Aspekt einer Versicherungspolice ab, nämlich davon, wie der Versicherungsvertrag den Status „Behinderung“ definiert.

Wenn eine Person zum Zeitpunkt der Behinderung nicht arbeitet, kann sie manchmal keine Versicherung im Rahmen einer herkömmlichen Selbstständigkeitspolice in Anspruch nehmen. Sind sie jedoch unter einer modifizierten Berufshaftpflichtversicherung versichert, sind sie versichert. Nach einer geänderten Richtlinie schließt die Definition von „Behinderten“ Personen ein, die zum Zeitpunkt ihrer Behinderung nicht arbeiten. Diese Arten von Versicherungspolicen gelten für hochqualifizierte Personen wie Chirurgen.

Beispiel für eine Eigennutzungspolice

Stellen Sie sich Mark vor, einen Chirurgen, der gerne Heimwerkerprojekte durchführt, wenn er nicht im Operationssaal ist. An einem Wochenende rutscht Marks Hand auf einer Säge aus und sein Finger muss amputiert werden. Mark wird keine Operationen mehr durchführen können, aber möglicherweise in einem anderen medizinischen Fachgebiet oder sogar in einem Beruf außerhalb des medizinischen Berufs tätig sein.

Unter der Definition der Berufshaftpflichtversicherung kann Mark die wesentlichen Pflichten seines Berufs als Chirurg nicht erfüllen. Wenn Mark eine Berufsunfähigkeitsversicherung hätte, würde er die vollen Leistungen erhalten, unabhängig davon, ob er sich für eine andere medizinische Fachrichtung oder einen anderen Beruf entscheidet. Aus diesem Grund bieten Berufshaftpflichtversicherungen die größte Flexibilität für Versicherungsnehmer und sind für Ärzte von entscheidender Bedeutung.