Breite Form der Bestätigung von Sachschäden
Was ist eine breite Sachschadensbestätigung?
Eine breit angelegte Sachschaden-Indossierung war eine Ergänzung zu einer gewerblichen allgemeinen Haftpflicht (CGL)-Police, die den Ausschluss von Sachschäden als Teil der vom Versicherer bereitgestellten Deckung beseitigte. Für diesen zusätzlichen Versicherungsschutz wurde in der Regel eine höhere Prämie verlangt.
Verstehen einer breit angelegten Eigentumsschadensbestätigung
Eine breit angelegte Sachschadenhaftpflicht bezeichnet unter anderem die Haftpflichtdeckung für Schäden aus Arbeiten, die von Subunternehmern im Auftrag von Eigentümern und Generalunternehmern ausgeführt werden. Die Notwendigkeit einer umfassenden Sachschaden-Indossierung ist hinfällig geworden, da Reformen in den 1980er Jahren verlangten, dass sie in die CGL-Deckung aufgenommen werden musste. Daher gilt im Rahmen der aktuellen CGL-Deckung automatisch eine umfassende Sachschaden-Indossierung, sofern nicht anders ausgeschlossen.
In der bisherigen allgemeinen Haftpflichtversicherung (1973 umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung) gab es viele Ausschlüsse, die dazu führten, dass bestimmte Sachschäden nicht gedeckt waren, in erster Linie der Betreuungs-, Obhuts- oder Verfügungsausschluss.
Da die Deckung nur auf bestimmte Bereiche des Eigentums und in bestimmten Fällen beschränkt war, war die breite Form des Sachschadenvermerks erforderlich, um eine pauschale Deckung für Sachschäden zu erhalten.
Im Jahr 1985 wurde die umfassende allgemeine Haftpflichtversicherungspolice zur gewerblichen allgemeinen Haftpflichtpolice aktualisiert und beinhaltete Bedingungen, die von der breit angelegten Sachschaden-Indossierung abgedeckt waren, wodurch die breit angelegte Sachschaden-Indossierung obsolet wurde.
Umfangreiche Entwicklung der Bestätigung von Eigentumsschäden
Der Begriff „Broad Form Property Damage“ (BFPD) wird vom Insurance Services Office, Inc. (ISO) seit Mitte der 1980er Jahre im Zusammenhang mit CGL- Versicherungspolicen nicht mehr verwendet. BFPD wird auch heute noch oft ausdrücklich im Rahmen einer Bauunternehmerhaftpflichtversicherung gefordert. Diese aktuellen Forderungen nach BFPD-Vermerken deuten auf einen Mangel an Verständnis dafür hin, was in den heutigen gewerblichen allgemeinen Haftpflichtpolicen von ISO (Ausgaben 1985 und später) automatisch enthalten ist.
Im Jahr 1985 erklärte ISO, dass die folgenden Deckungen im Rahmen der „neuen“ gewerblichen allgemeinen Haftpflichtpolice bereitgestellt würden. Es stellte fest, dass beide neuen Formulare (Eintreten und Schaden) den wesentlichen Deckungsumfang enthalten, der für umfassende Sachschäden unter der alten umfassenden allgemeinen Haftpflichtversicherung (Ed. 1-73) und dem alten umfassenden umfassenden allgemeinen Haftpflichtvermerk (GL 04 04 Aufl. 5-81).
Da die Änderungen an der umfassenden allgemeinen Haftpflichtversicherung weitreichend waren, sowohl in Bezug auf die Deckung als auch auf die Prämienentwicklung, verteilte ISO eine große Anzahl von Veröffentlichungen, um die Versicherungsbranche sowie die Öffentlichkeit umfassend über die Änderungen an den CGL-Policen zu informieren.
Höhepunkte
Heutzutage ist eine Sachschadenshaftpflicht in breiter Form obsolet, da die Bereiche, die sie abdecken soll, jetzt unter gewerbliche allgemeine Haftpflichtpolicen fallen.
Im Zusammenhang mit der umfassenden allgemeinen Haftpflichtversicherungspolice von 1973, die viele Ausschlüsse für Sachschäden vorsah, waren breit angelegte Sachschadensvermerke erforderlich.
1986 wurde die gewerbliche allgemeine Haftpflichtpolice aktualisiert, um die Bedingungen fĂĽr breit angelegte Sachschadensvermerke aufzunehmen.
Eine breit angelegte Sachschadenhaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung zu einer gewerblichen allgemeinen Haftpflichtpolice, die den Sachschadensausschluss als Teil des Versicherungsschutzes aufhebt.