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Kapitel 12

Kapitel 12

Was ist Kapitel 12?

Kapitel 12 ist eine besondere Art von Insolvenz, die speziell für jemanden bestimmt ist, der die Definition von „Familienlandwirt“ oder „Familienfischer“ erfüllt. Die Person muss auch über ein sogenanntes „regelmäßiges Jahreseinkommen“ verfügen.

Tiefere Definition

Insolvenz nach Kapitel 12 tilgt nicht automatisch alle Ihre Schulden. Stattdessen müssen Sie einen Rückzahlungsplan einreichen, ähnlich wie bei der Insolvenz nach Kapitel 13. Sowohl eine Einzelperson als auch eine Einzelperson und ein Ehepartner können Insolvenzschutz nach Kapitel 12 beantragen, aber der Großteil ihrer Schulden muss mit ihrem Landwirtschafts- oder Fischereibetrieb zusammenhängen.

Dies schließt Schulden ein, die einen festen Betrag haben, aber das Haus des Filers ausschließt. Bei einem Familienbauern müssen mindestens 50 Prozent der Schulden mit dem Unternehmen zusammenhängen, bei einem Fischer mindestens 80 Prozent.

Außerdem müssen mindestens 50 Prozent ihrer Einkünfte aus dem Unternehmen für das vorangegangene Steuerjahr stammen. Für bäuerliche Familienbetriebe umfasst dies die drei vorangegangenen Steuerjahre. Sie müssen über ein regelmäßiges Jahreseinkommen verfügen, damit sie über die finanziellen Mittel verfügen, um einen langfristigen Plan zur Rückzahlung ihrer Gläubiger über 3 bis 5 Jahre zu erstellen.

Wie bei anderen Arten von Konkursen muss jeder, der Kapitel 12 einreicht, zunächst einen Antrag bei dem Gericht stellen, das für seinen Bereich zuständig ist, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Unterlagen.

Dazu gehören die Offenlegung ihres Vermögens und ihrer Verbindlichkeiten, ihrer Einnahmen und Ausgaben sowie eine Aufstellung ihrer finanziellen Angelegenheiten. Sie müssen detaillierte Aufstellungen aller Einkünfte sowie aller Betriebs- und Lebenshaltungskosten und eine detaillierte Aufstellung aller Vermögensgegenstände sowie eine Aufstellung aller Gläubiger und der geschuldeten Beträge vorlegen.

Mehr erfahren: Was ist Insolvenz?

Beispiel aus Kapitel 12

Sie führen einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb und mussten in den letzten Jahren mehrere teure Geräte ersetzen. Es gab auch eine Dürre, die Ihrer Ernte schadete, sodass Sie weniger Produkte zum Verkauf produzierten.

Sie verdienen nicht nur weniger Geld, sondern geben aufgrund geschäftlicher Ausgaben auch mehr aus. Wenn mindestens 50 Prozent Ihrer Schulden mit der Führung Ihres Unternehmens zusammenhängen, können Sie Insolvenz nach Kapitel 12 beantragen und einen 3- bis 5-Jahresplan erstellen, der Ihnen hilft, Ihre Gläubiger zu bezahlen und gleichzeitig Ihre finanzielle Situation zu erholen.

Höhepunkte

  • Kapitel 12 wurde 1986 als vorübergehende Maßnahme in das Insolvenzrecht eingeführt und wurde 2005 dauerhaft .

  • Landwirte und Fischereibetriebe müssen mehrere Anforderungen erfüllen, um zur Einreichung berechtigt zu sein, darunter Schuldengrenzen und qualifizierende Prozentsätze von Einkommen und Schulden.

  • Farmen und Fischereien, die sich im Besitz von Privatpersonen und Unternehmen befinden, können Insolvenz nach Kapitel 12 anmelden, was es ihnen ermöglicht, ihre Schulden und Finanzen in Absprache mit den Gläubigern neu zu ordnen.