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Benannte Gefahrenversicherungspolice

Benannte Gefahrenversicherungspolice

Was ist eine Versicherungspolice für benannte Gefahren?

Eine Versicherungspolice für benannte Gefahren ist eine Hausratversicherung (oder Geschäftsversicherung), die nur Deckung für Verluste bietet, die Ihrem Eigentum durch Gefahren oder Ereignisse entstehen, die in der Police genannt werden. Die Deckung benannter Gefahren kann als kostengünstigere Alternative zu einer umfassenden Deckung oder zu umfassenden Policen erworben werden, bei denen es sich um Policen handelt, die in der Regel Deckung für die meisten Gefahren bieten.

Wie eine Versicherungspolice für benannte Gefahren funktioniert

Wenn ein Hausbesitzer nicht in einem erdbeben- und überschwemmungsgefährdeten Gebiet lebt, kann er sich für eine benannte Gefahrenversicherung entscheiden und nur eine Deckung gegen Feuer, Diebstahl und Hagel erklären, während die Deckung für Erdbeben und Überschwemmungen von der Police ausgenommen wird.

Denken Sie daran, dass eine All-Risk-Police nicht unbedingt garantiert, dass Ihr Eigentum gegen alle Arten von Gefahren versichert ist.

Es ist daher eine gute Idee für Hausbesitzer, ihre umfassenden Versicherungspolicen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie alle Gefahren abdecken, vor denen sie sich Sorgen machen. Wenn die breite Police nicht ausreicht, sollten Hausbesitzer eine benannte Gefahrenpolice kaufen, um diese Lücke in ihrer Deckung zu füllen.

Versicherung benannter Gefahren vs. All-Risk-Versicherung

Versicherungsanbieter bieten im Allgemeinen zwei Arten von Sachversicherungen für Eigenheimbesitzer und Unternehmen an – benannte Gefahren und alle Risiken. "All Risks" ist eine Art Versicherungsschutz, der automatisch jedes Risiko abdeckt, das der Vertrag nicht ausdrücklich ausschließt.

Schließt zum Beispiel eine Hausrat-Allgefahrenpolice Hurrikanschäden nicht ausdrücklich aus, ist das Haus im Fall eines Hurrikans versichert.

Eine Police für benannte Gefahren enthält Bedingungen, die die nach Ansicht des Versicherers wahrscheinlichsten Gefahren abdecken.

Gefahrenversicherung

Eine namentliche Gefahrenversicherung deckt nur die Gefahren ab, die ausdrücklich in der Police aufgeführt sind. Beispielsweise könnte ein Versicherungsvertrag festlegen, dass Schäden durch Feuer oder Vandalismus abgedeckt sind. Daher kann ein Versicherter, der einen durch ein Hochwasser verursachten Schaden erleidet, keinen Anspruch an seinen Versicherer stellen, da ein Hochwasser nicht als Gefahr im Versicherungsschutz genannt wird. Bei einer namentlich genannten Gefahrenpolice liegt die Beweislast beim Versicherten.

Alle Risiken

Im Gegensatz dazu deckt eine All-Risk-Police den Versicherten gegen alle Gefahren ab, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich von der Liste ausgeschlossen sind. Im Gegensatz zu einem benannten Gefahrenvertrag benennt eine Allgefahrenpolice nicht die gedeckten Risiken, sondern die nicht gedeckten Risiken. Dabei sind alle in der Police nicht genannten Gefahren automatisch gedeckt.

Besondere Überlegungen

Zu den häufigsten Arten von Gefahren, die von allen Risiken ausgeschlossen sind, gehören Erdbeben, Krieg, staatliche Beschlagnahme oder Zerstörung, Verschleiß, Befall, Verschmutzung, nukleare Gefahr, Marktverlust usw.

Eine Einzelperson oder ein Unternehmen, die eine Deckung für alle ausgeschlossenen Ereignisse unter allen Risiken benötigen, haben möglicherweise die Möglichkeit, eine zusätzliche Prämie zu zahlen, die als Reiter oder Floater bezeichnet wird, um das Risiko in den Vertrag aufzunehmen.

Höhepunkte

  • Wenn eine Person eine All-Risk-Police abschließt, deckt sie alle Gefahren ab, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich von der Liste ausgeschlossen sind.

  • Eine Versicherungspolice für benannte Gefahren bietet nur Deckung für Verluste, die Ihrem Eigentum aus Ereignissen oder Risiken entstehen, die im Plan aufgeführt sind.

  • Diebstahl, Feuer und Naturkatastrophen wie Hagel, Erdbeben und Überschwemmungen sind Ereignisse oder Gefahren, die in einer Versicherungspolice für benannte Gefahren deklariert werden können.

  • Hausbesitzer können eine namentlich genannte Gefahrenversicherung abschließen und nur eine Deckung gegen Gefahren wie Diebstahl oder Feuer erklären.

  • Wenn ein Hausbesitzer in einem Überschwemmungsgebiet lebt, kann er sich dafür entscheiden, anstelle einer Erdbebenversicherung eine namentlich genannte Gefahrenversicherung abzuschließen.