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Ultimativer Nettoverlust

Ultimativer Nettoverlust

Was ist der ultimative Nettoverlust?

Der endgültige Nettoschaden ist die gesamte finanzielle Verpflichtung einer Partei, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Der endgültige Nettoverlust des Versicherten aus Kosten wie Sachschäden, Arztkosten und Anwaltskosten wird mit dem Teil des Schadens ausgeglichen, der von der Versicherungsgesellschaft bezahlt wird (normalerweise der Betrag des Anspruchs, der den Selbstbehalt des Versicherten übersteigt, bis zur Police maximal). Daher ist der Schaden des Versicherten häufig auf den Selbstbehalt der Police begrenzt, es sei denn, der Gesamtschaden übersteigt das Maximum der Police.

Ultimativen Nettoverlust verstehen

Der endgültige Nettoverlust eines Versicherungsunternehmens aus einem Schaden kann durch den Restwert aller einbringlichen Gegenstände, Prämien aus erfolgreichen Ansprüchen gegen Dritte, Gelder aus der Rückversicherung und den Selbstbehalt und den Höchstbetrag der Police des Versicherungsnehmers ausgeglichen werden. Der endgültige Nettoverlust kann ein allgemeiner Begriff sein, der sich auf die Gesamtsumme eines Verlustes bezieht, aber im Finanzwesen wird er am häufigsten verwendet, um den Gesamtverlust einer Versicherungsgesellschaft aus der Forderung eines Versicherungsnehmers zu bezeichnen.

Versicherungsunternehmen können sich gegen große endgültige Nettoverluste schützen, indem sie das Policenrisiko mit Rückversicherern teilen. Wenn ein Versicherer einen Teil der von ihm eingenommenen Prämien mit einer Rückversicherungsgesellschaft teilt, erhält er Schutz gegen einen Teil seiner Schadensverluste. Beispielsweise könnte eine Versicherungsgesellschaft 30.000 US-Dollar an jährlichen Prämien für eine 10-Millionen-Dollar-Police erhalten. Um sich vor einem drohenden Verlust von 10 Millionen US-Dollar zu schützen, könnte die Versicherungsgesellschaft 15.000 US-Dollar der Jahresprämie an einen Rückversicherer abtreten, der zustimmen würde, 5 Millionen US-Dollar des potenziellen Schadens zu decken.

Ultimative Nettoverlust- und Haftpflichtversicherung

In der Haftpflichtversicherung ist der endgültige Nettoschaden der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Betrag für die Begleichung eines Anspruchs, für den der Rückversicherte haftet (einschließlich oder ohne Verteidigungskosten), nach Abzug von Rückforderungen und bestimmten spezifizierten Rückversicherungen.

In der Vertragssprache der Haftpflichtversicherung wird der endgültige Nettoschaden oft beschrieben als „die Gesamtsumme, zu deren Zahlung der Versicherte oder seine zugrunde liegenden Versicherer planmäßig oder beide aufgrund von Personenschäden verpflichtet werden … und umfasst auch … Kosten für Ärzte, Rechtsanwälte, Krankenschwestern und Ermittler und andere Personen, und für Rechtsstreitigkeiten, Vergleiche, Anpassungen und Untersuchungen von Ansprüchen und Klagen, die als Folge eines Schadensfalls bezahlt werden, sind hierunter versichert."

Letzter Nettoverlust und Rückversicherung

In der Rückversicherung bezieht sich der endgültige Nettoschaden auf die Verlusteinheit, für die die Rückversicherung gilt, wie im Rückversicherungsvertrag festgelegt. Mit anderen Worten, der Bruttoschaden abzüglich etwaiger Rückforderungen aus anderen Rückversicherungen, die den Schaden des betreffenden Vertrags verringern.