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Uneingeschränkte Prüfung

Uneingeschränkte Prüfung

Was ist ein uneingeschränktes Audit?

Eine uneingeschränkte Prüfung spiegelt Geschäftsabschlüsse wider, die transparent sind und den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) entsprechen. Ein uneingeschränktes Prüfungsurteil wird nach gründlicher Recherche unter Berücksichtigung aller begleitenden Finanzdokumente abgegeben.

Eventuell verbleibende Abweichungen von der Abschlussprüfung würden sich aus Informationen ergeben, die der Abschlussprüfer nicht beschaffen konnte. Ein uneingeschränkter Bericht analysiert die internen Kontrollsysteme sowie die Details in den Büchern der Organisation.

Zusätzliche Bezeichnungen für uneingeschränkte Abschlussprüfungen waren häufig uneingeschränkte Bestätigungsvermerke und uneingeschränkte Berichte.

Unqualifizierte Audits verstehen

Die Alternative zu einer uneingeschränkten Prüfung ist ein ungeprüfter Bestätigungsvermerk. Uneingeschränkte Prüfungen werden mit Betonung auf Details und Genauigkeit und gemäß anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen durchgeführt. Wenn ein Wirtschaftsprüfer Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit oder Gültigkeit des Jahresabschlusses einer Firma hat, kann stattdessen ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk abgegeben werden, in dem die Vorbehalte des Wirtschaftsprüfers dargelegt werden.

Ein uneingeschränkter Bericht kommt zu dem Schluss, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens auf der Grundlage gründlicher Recherchen fair und transparent ist.

In einem uneingeschränkten Bericht kommen die Wirtschaftsprüfer zu dem Schluss, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens seine Angelegenheiten in allen wesentlichen Aspekten wahrheitsgemäß darstellt. Dieses Gutachten geht davon aus, dass ein Unternehmen die GAAP und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ein solches Gutachten wird als Clean Report bezeichnet.

Der uneingeschränkte Bericht spiegelt auch wider, dass alle Änderungen der Rechnungslegungsmethoden im Jahresabschluss berücksichtigt wurden. Diese Stellungnahme bietet keine Einschätzung darüber, ob ein Unternehmen in guter wirtschaftlicher Verfassung ist. Das Gutachten stellt vielmehr fest, dass die Finanzberichterstattung eines Unternehmens transparent und vollständig ist und wichtige Tatsachen nicht verschwiegen werden.

Ein qualifizierter Bericht sagt nichts darüber aus, ob ein Unternehmen in guter wirtschaftlicher Verfassung ist, sondern nur, dass die Finanzberichterstattung eines Unternehmens transparent und gründlich ist.

Unqualifizierter Bericht vs. qualifizierter Bericht

Für einen uneingeschränkten Bericht ist der Wirtschaftsprüfer zu dem Schluss gekommen, dass die meisten Finanzangelegenheiten korrekt behandelt werden – obwohl es einige offene kleinere Probleme geben kann. Dagegen ist ein Bestätigungsvermerk aus Gründen wie eingeschränktem Umfang der Tätigkeit des Abschlussprüfers oder bei Problemen mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eingeschränkt. Die Bedenken müssen für einen Wirtschaftsprüfer von finanzieller Bedeutung sein, um einen Bericht zu qualifizieren.

Beispielsweise könnte der Prüfer der Ansicht sein, dass ein Sachverhalt die tatsächliche Finanzlage des Unternehmens falsch darstellt. In diesem Fall kann der Abschlussprüfer einen Haftungsausschluss oder ein negatives Prüfungsurteil abgeben.

Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sich ein Unternehmen in einer Notlage befindet oder dass ein Unternehmen wichtige Informationen im Jahresabschluss nicht offenlegt. Ein eingeschränkter Prüfbericht spiegelt nur die Unfähigkeit des Prüfers wider, einen sauberen Bericht zu erstellen.

Höhepunkte

  • Eine uneingeschränkte Prüfung ist eine gründliche Prüfung der internen Kontrollsysteme einer Firma und ihrer Jahresabschlüsse und aller Begleitdokumente.

  • Ein uneingeschränkter Bericht spiegelt faire und transparente Abschlüsse wider, die den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Im Gegensatz dazu gibt ein ungeprüfter Bestätigungsvermerk ein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss eines Unternehmens ab, jedoch ohne eingehende Recherche, wobei häufig die Vorbehalte des Abschlussprüfers hervorgehoben werden.