Bilaterale Bestimmung über verlängerte Berichtsperioden
Was ist eine bilaterale verlängerte Meldefristbestimmung
Bilateral Extended Reporting Period Provision ist eine Meldezeitverlängerung, die Versicherungsnehmern in Schadenshaftpflichtversicherungspolicen gewährt wird. Diese Bestimmungen gelten für Ansprüche, die nach dem Rückwirkungsdatum und nachdem der Vertrag gekündigt, nicht verlängert oder in einen anderen Haftpflichtvertrag geändert wurde, geltend gemacht werden.
Wird auch als zweiseitige oder zweiseitige erweiterte Meldepflicht bezeichnet.
Verstehen der bilateralen verlängerten Berichtszeiträume
Unternehmen, die eine Schadenshaftpflichtversicherung abschließen, können aus einer Reihe von Gründen letztendlich nicht mehr dieselbe Police verwenden. Die Police kann gekündigt oder nicht verlängert werden; sie kann durch eine andere Art von Haftpflichtpolice ersetzt werden, z. B. eine Ereignispolice; oder sie kann durch eine Claims-Made-Police mit einem anderen rückwirkenden Datum ersetzt werden, was für den Versicherungsnehmer vorteilhafter ist, da es Ansprüche aus einem längeren Zeitraum abdeckt. Diese Unternehmen möchten jedoch sicherstellen, dass sie jederzeit vor Ansprüchen geschützt sind.
Berichterstellungserweiterung
Eine Claims-Made-Police bietet Deckung, wenn ein Anspruch gegen die Police geltend gemacht wird, unabhängig davon, wann das Schadensereignis stattgefunden hat. Eine Claims-Made-Police wird höchstwahrscheinlich gekauft, wenn es eine Verzögerung zwischen der Einreichung von Ansprüchen und deren Auftreten gibt. Geschäftsversicherungspolicen werden häufig entweder als Claims-Made-Policy oder als Incident-Policy angeboten. Während die Claims-made-Police Deckung für Ansprüche bietet, wenn das Ereignis gemeldet wird, bietet die Incident-Police Deckung, wenn das Ereignis eintritt.
In manchen Fällen ist der erweiterte Meldezeitraum keine Option, die vom Versicherten hinzugefügt werden kann, sondern eine Option, die nur vom Versicherer hinzugefügt werden kann. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz über einen verlängerten Berichtszeitraum, wenn der Versicherer die Partei ist, die die Police kündigt oder ihre Verlängerung nicht zulässt. Dies wird als One-Way-Tail bezeichnet. Dies unterscheidet sich von einer bilateralen Verlängerung der Meldefrist dadurch, dass der Versicherte keine Möglichkeit hat, die Verlängerung zu kaufen.
Die bilaterale Verlängerung der Meldefrist wird in der Regel kostenlos gewährt, wenn der Versicherer die Partei ist, die sich gegen eine Verlängerung der Police entscheidet, die Police kündigt oder die Art der Haftpflichtpolice ändert. Ein zusätzlicher oder optional verlängerter Berichtszeitraum kann vom Versicherer auf Wunsch des Versicherten angeboten werden und wird den Versicherten wahrscheinlich in Bezug auf die zu zahlende Prämie kosten.
Die bilaterale verlängerte Meldefrist wird dem Policenvertrag hinzugefügt und ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, weiterhin Ansprüche an die Versicherungsgesellschaft zu melden. Der Berichtszeitraum wird typischerweise um einen begrenzten Zeitraum verlängert, z. B. 60 Tage.
Beispiel für eine bilaterale erweiterte Meldepflicht
Vicky ist Inhaberin eines kleinen Unternehmens und die Claims-made-Versicherung für ihr Unternehmen läuft am 2. Januar 2020 aus. Sie vergisst, ihre Police bis zu einem späteren Zeitpunkt zu verlängern. In der Zwischenzeit wird am 26. Januar 2020 eine Klage gegen ihr Unternehmen eingereicht.
Der Versicherer hat ihr in der Police eine verlängerte Meldefrist von 60 Tagen angeboten. Das bedeutet, dass sie Ansprüche gegen ihr Unternehmen bis zum 2. März 2020 melden kann. Da der 26. Januar in diesen Zeitraum fällt, ist die Versicherungsgesellschaft für die Erfüllung des Anspruchs verantwortlich.
Höhepunkte
Der Meldezeitraum verlängert sich grundsätzlich um einen begrenzten Zeitraum.
Die Deckungserweiterung wird im Allgemeinen kostenlos angeboten, wenn sie vom Versicherer angeboten wird, kostet jedoch mehr Prämie, wenn sie vom Versicherten beantragt wird.
Bilaterale Bestimmungen zur erweiterten Berichterstattung ermöglichen Geschäftsinhabern, Schadensfälle zu melden, nachdem eine Versicherungspolice abgelaufen ist.