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Direkter Kredit

Direkter Kredit

Straight Credit ist eine Form eines Akkreditivs. Banken dürfen nur direktes Guthaben an ihren Schaltern direkt auszahlen, oder eine benannte bezogene Bank kann die Zahlung vornehmen, wenn sie dazu berechtigt ist.

Eine Bank darf Zahlungen nur an den im Akkreditiv genannten Begünstigten leisten (nicht an eine zwischengeschaltete oder verhandelnde Bank). Der in einem Direktakkreditiv genannte Begünstigte muss am oder vor dem Ablaufdatum Dokumente bei der zahlenden Bank oder benannten bezogenen Bank vorlegen. Der Begriff "direkte Gutschrift" spiegelt wider, dass die Zahlung direkt oder direkt an den Begünstigten erfolgt.

Straight Credit aufschlüsseln

Der direkte Kredit unterscheidet sich vom Handelskredit dadurch, dass er die Zahlung nur an den Begünstigten beschränkt.

Die zahlende Bank bei einem Direktakkreditiv ist oft – aber nicht immer – auch die Bank, die das Akkreditiv ausgestellt hat. Die zahlende/ausgebende Bank sichert als Bank des Käufers die Zahlung an den Verkäufer im Rahmen des Akkreditivs zu. Dies folgt aus den Vorlagedokumenten des Verkäufers, die belegen, dass Waren versandt oder Dienstleistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Das Akkreditiv ersetzt somit die Kreditwürdigkeit des Käufers durch die der Bank.

Straight Credit und andere Arten von Akkreditiven

Der direkte Kreditprozess funktioniert ähnlich wie bei einem Standardakkreditiv. In beiden Fällen stimmen Käufer und Verkäufer einer Geschäftsabwicklung zu, aber um die Zahlung zu garantieren, kann der Verkäufer ein Akkreditiv verlangen. Der Käufer beantragt bei seiner Bank ein Akkreditiv und nennt den Verkäufer als Begünstigten. Sobald die Bank die Kreditwürdigkeit des Käufers überprüft hat, stellt das Institut ein Akkreditiv aus und übermittelt es an eine Korrespondenzbank in der Gerichtsbarkeit des Verkäufers. Die Übertragung fordert die Bank auf, den Kredit zu avisieren oder zu bestätigen. Die Korrespondenzbank leitet das Akkreditiv an den Verkäufer weiter (und bestätigt es, wenn die eröffnende Bank sie darum gebeten hat).

Der Verkäufer versendet dann die Ware gemäß den Vertragsbedingungen und erstellt die Versanddokumente genau so, wie es das Akkreditiv vorsieht. Da es sich um eine Gutschrift handelt, legt der Verkäufer die Versandpapiere der zahlenden Bank oder einer anderen zahlungsberechtigten Bank vor. Die zahlende Bank prüft die Dokumente auf Akkreditivkonformität und zahlt gegebenenfalls an den Begünstigten (Verkäufer) aus.

Die zahlende Bank übermittelt dann die Dokumente an die ausstellende Bank mit der Bitte um Erstattung. Die eröffnende Bank prüft die Dokumente auf vollständige Einhaltung der Kreditbedingungen, belastet das Konto des Käufers und erstattet der zahlenden Bank. Anschließend leitet er die Versanddokumente an den Käufer weiter, der damit die Ware entgegennimmt und damit das Handelsgeschäft abschließt.