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Anspruchsberechtigte Witwe/Witwer

Anspruchsberechtigte Witwe/Witwer

Was ist eine anspruchsberechtigte Witwe/Witwer?

unterhaltsberechtigten Angehörigen nach dem Tod ihres Ehepartners steht der bundesstaatliche Steuerstatus für Witwen oder Witwer für zwei Jahre zur Verfügung . Der überlebende Ehegatte kann gemeinsam mit dem verstorbenen Ehegatten für das Steuerjahr, in dem der Ehegatte verstorben ist, einen Antrag stellen und den Regelabzug für gemeinsam veranlagte Ehegatten geltend machen Anspruchsberechtigte Witwe oder Witwer, wenn sie einen Haushalt für die unterhaltsberechtigten Kinder des Paares führen .

Anspruchsberechtigte Witwe/Witwer verstehen

Der qualifizierende Witwen- oder Witwersteuerstatus ist im Todesjahr des Ehepartners nicht verfügbar. Um sich zu qualifizieren, muss sich der Ehepartner im Jahr des Todes des Ehepartners für den Ehegattenstatus qualifiziert haben. Zu den zusätzlichen IRS-Anforderungen gehören:

  • Der Steuerzahler darf nicht wieder heiraten.

  • Ein qualifizierender Steuerzahler muss einen qualifizierenden Unterhaltsberechtigten geltend machen. Anspruchsberechtigte Angehörige sind die Kinder, Stiefkinder oder Adoptivkinder des Ehegatten. Das IRS lässt Pflegekinder nicht zu, sich zu qualifizieren .

  • Der anspruchsberechtigte Angehörige muss das ganze Jahr über im Haus der anspruchsberechtigten Witwe oder des Witwers leben. Vorübergehende Abwesenheiten aufgrund von Urlaub, Ausbildung, medizinischer Behandlung, Wehrdienst oder Geschäftstätigkeit sind zulässig, sofern „vernünftigerweise anzunehmen ist, dass die abwesende Person nach der vorübergehenden Abwesenheit in die Wohnung zurückkehren wird“ und die Wohnung währenddessen aufrechterhalten wird die Abwesenheit .

  • Der überlebende Ehegatte hat mehr als die Hälfte der Kosten für den Unterhalt der Wohnung bezahlt. Zu den Ausgaben gehören die Hypotheken- oder Mietzahlungen, Grundsteuern,. Nebenkosten und Lebensmittel .

Vorteile der Qualifizierung von Witwen/Witwern

Eine Person kann weniger Bundeseinkommenssteuern zahlen, wenn sie als qualifizierte Witwe oder Witwer einreicht. Die anspruchsberechtigte Witwe oder der anspruchsberechtigte Witwer kommt in den Genuss des gleichen Standardabzugsbetrags wie gemeinsam veranlagte Ehepaare, und ab 2018 kommen anspruchsberechtigte Witwen und Witwer in den Genuss der gleichen Steuerklasse wie gemeinsam veranlagte Ehepaare. Dies gibt verwitweten Ehepartnern zwei Jahre Zeit, um finanziell auf die höhere Steuerlast eines alleinstehenden, unverheirateten Antragstellers umzusteigen. Wenn beispielsweise der verstorbene Ehegatte im Jahr 2018 verstarb, kann der überlebende Ehegatte den qualifizierenden Witwen- oder Witwerstatus nutzen, um verheiratet zu sein, indem er gemeinsam Standardabzüge und Steuerklassen für die Steuerjahre 2019 und 2020 einreicht .

Niedrigere Steuern sind besonders hilfreich, wenn der überlebende Ehegatte Bestattungskosten, letzte Ausgaben und allgemeine Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unterhalt eines Hauses und der Kindererziehung trägt. Die reduzierte Steuerlast erleichtert es einem überlebenden Ehegatten, weiterhin für seine Kinder zu sorgen und in den Status eines alleinstehenden, unverheirateten Antragstellers oder Haushaltsvorstands überzugehen.

Wenn der anspruchsberechtigte Unterhaltsberechtigte während des Jahres geboren wird oder stirbt, kann ein Steuerzahler außerdem immer noch unter dem Status einer qualifizierten Witwe oder Witwer einen Antrag stellen. Auch hier müssen sie mehr als die Hälfte der Kosten für den Unterhalt des Hauses zu Lebzeiten des Kindes oder vor der Geburt des Kindes bezahlt haben. Außerdem muss das Kind während des Jahres bei dem qualifizierenden Steuerpflichtigen gelebt haben .

Höhepunkte

  • Dadurch kann der überlebende Ehegatte gemeinsam mit dem verstorbenen Ehegatten Steuern einreichen.

  • Der qualifizierende Witwen-/Witwerstatus wendet den Standardabzug für ein zusammen veranlagtes Ehepaar an.

  • Der qualifizierende Witwen-/Witwerstatus gilt für überlebende Ehegatten mit Unterhaltsberechtigten.