Verordnung Y
Was ist Verordnung Y?
Regulation Y ist eine Maßnahme der Federal Reserve,. die die Praktiken von Holdinggesellschaften von Unternehmensbanken sowie bestimmte Praktiken von Banken in den Bundesstaaten regelt. Praktiken oder Probleme, die unter die Governance von Regulation Y fallen, umfassen die Einrichtung von Mindestkapitalreserven (Verhältnis von Reserven zu Vermögenswerten) für Bankholdinggesellschaften, bestimmte Transaktionen von Bankholdinggesellschaften und die Definition von Nichtbankaktivitäten für Bankholdinggesellschaften, staatliche Mitgliedsbanken und ausländische Banken, die in den USA tätig sind
Wie Verordnung Y funktioniert
Regulation Y beschreibt mehrere Transaktionen von Bank-Holdinggesellschaften, die eine Genehmigung der Federal Reserve erfordern:
Der Erwerb oder die Fusion mit einer anderen Bankholdinggesellschaft
Direkte oder indirekte Beteiligung an bankfremden Aktivitäten
Einzel- oder Gruppenerwerb einer staatlichen Mitgliedsbank oder Bankholdinggesellschaft
Ernennung eines neuen leitenden Angestellten oder Direktors durch eine in Schwierigkeiten geratene Bankholdinggesellschaft oder eine Mitgliedsbank eines Staates
änderte die Federal Reserve später die Richtlinien, um den Genehmigungsprozess zu rationalisieren. Die Änderungen verringerten den regulatorischen Aufwand für Banken, die als „gut geführt“ gelten. Dies diente auch dazu, den Aufsichtsprozess risikoorientierter zu gestalten.
Regulation Y legt auch die Mindestquoten von Kapital zu Vermögenswerten fest, die Bankholdinggesellschaften aufrechterhalten müssen, um gesund zu bleiben.
Änderungen, die die Überprüfung gut geführter Banken verringern
Zu den Änderungen, die in den Novellen eingeführt wurden, gehörte unter anderem, den Fokus des Antragsverfahrens einzuengen, um nur die spezifischen Vorschläge der Banken zu analysieren. Wenn Banken zuvor Anträge gemäß Regulation Y gestellt haben, wurden sie möglicherweise einer umfassenden Analyse von Compliance - Fragen unterzogen, die nichts mit den betreffenden Transaktionen oder Ernennungen zu tun hatten.
Die Federal Reserve beseitigte auch bestimmte Antragsanforderungen und -verfahren für gut geführte Banken. Beschränkungen, die sich auf die Durchführung bestimmter Nichtbanktätigkeiten bezogen, wurden aufgehoben.
Bestimmung einer gesunden Bank
Zu den Kriterien für die Einstufung als gut geführte Bank gehören die Erfüllung von Standards für eine gute Kapitalausstattung, die Beibehaltung eines zufriedenstellenden Ratings und die Tatsache, dass sie in jüngerer Vergangenheit nicht Gegenstand von Aufsichtsmaßnahmen war. Das zufriedenstellende Rating hängt davon ab, ob das Management- und das Composite-Rating der Bank beide von der Federal Reserve als zufriedenstellend erachtet werden. Dasselbe gilt für alle anwendbaren Compliance-Ratings, die der Bank ausgestellt wurden.
Die Straffung von Regulation Y beinhaltet weiterhin eine 30-tägige Frist für öffentliche Stellungnahmen zu der Transaktion, für die die Bank die Genehmigung beantragt hat.
Transaktionen, die keiner Genehmigung bedürfen
Einige Transaktionen erfordern keine Genehmigung der Federal Reserve. Dazu gehört auch der gutgläubige Erwerb von Wertpapieren durch eine Bank, die ihr die Kontrolle über stimmberechtigte Wertpapiere einer anderen Bank einräumt, es sei denn, es gelten bestimmte Voraussetzungen. Zu diesen Bestimmungen gehört, dass die übernehmende Bank für mehr als zwei Jahre die alleinige Ermessensbefugnis über stimmberechtigte Wertpapiere erhält. Eine Genehmigung der Federal Reserve wäre auch erforderlich, wenn die Akquisition der erwerbenden Bank, ihren Mitarbeitern, Tochtergesellschaften oder Aktionären zugute kommt.
Höhepunkte
Die Verordnung legt auch fest, für welche Arten von Transaktionen Bank-Holdinggesellschaften die Federal Reserve um Genehmigung bitten müssen.
Regulation Y ist eine Maßnahme der Federal Reserve, die die Unternehmenspraktiken von Bankholdinggesellschaften und einige Praktiken von bundesstaatlichen Banken strukturiert.
Die Transaktionen umfassen die Fusion zweier Bankholdinggesellschaften, eine Bank, die eine Nichtbanktätigkeit aufnimmt, eine Person oder Gruppe, die eine Bankholdinggesellschaft oder eine staatsangehörige Bank übernimmt, oder eine in Schwierigkeiten geratene Bank, die einen neuen leitenden Angestellten oder Direktor auswählt.