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Verbundene Person

Verbundene Person

Was ist eine verbundene Person?

Eine verbundene Person ist eine Person, die in der Lage ist, die Handlungen eines Unternehmens zu beeinflussen. Dazu gehören Direktoren, leitende Angestellte und bestimmte Aktionäre. Je nach Kontext kann eine verbundene Person einfach als „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet werden. Verbundene Personen können auch als Kontrollpersonen oder Insider bezeichnet werden.

Verbundene Personen verstehen

Im Zusammenhang mit einer Wertpapierregistrierung erweitert die Securities and Exchange Commission (SEC) die Definition einer verbundenen Person recht weit. Formular S-11 definiert eine verbundene Person, um auch Folgendes einzuschließen:

  1. Personen, die 10 % oder mehr einer Aktienklasse eines Unternehmens besitzen

  2. Jede Person, die ein Promoter des Unternehmens ist und in irgendeiner Funktion mit dem Unternehmen verbunden ist

  3. Jeder Hauptversicherer der zu registrierenden Wertpapiere

  4. Jede Person, die Management- oder Beratungsdienste für die Gesellschaft erbringt

  5. „Jeder Mitarbeiter einer der vorgenannten Personen“

Die Unterscheidung verbundener Personen von anderen ist wichtig bei der Regulierung von Wertpapiergeschäften. Verbundene Personen haben oft Zugang zu Insiderinformationen und ihre Transaktionen werden daher sorgfältiger reguliert.

Wenn das Geschäft oder eine größere Menge an Eigentum eines Unternehmens im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Leasingvertrags eines Schuldners betrieben wird, wird es ebenfalls als verbundenes Unternehmen betrachtet.

Besondere Überlegungen

Im Konkursverfahren sind verbundene Personen alle Personen, die einen Teil eines Unternehmens besitzen oder kontrollieren. Ein Schuldner ist eine Einzelperson oder ein Unternehmen, das Insolvenz anmeldet, also wären ihre verbundenen Personen diejenigen, die das Schuldnerunternehmen besitzen ... oder diejenigen, die den Eigentümer des Schuldners besitzen.

Verbundene Personen, die 20 % oder mehr des Unternehmens besitzen oder über Stimmrechte in Höhe dieses Prozentsatzes verfügen, gelten als verbundene Unternehmen. Mit anderen Worten, ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen oder eine Einzelperson, die 20 % eines Unternehmens besitzt. In Bezug auf Eigentümer, die Wertpapiere als Treuhänder, Schuldenkontrolleur oder Agentur halten, gelten diese Regeln für verbundene Unternehmen jedoch nicht.

Im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag sind verbundene Personen natürliche oder juristische Personen, die einen Großteil des Unternehmens kontrollieren oder besitzen, das ein Darlehen aufnimmt oder ein Darlehen anbietet. Auch hier können diese verbundenen Personen direkt oder indirekt die Kontrolle über die Organisation ausüben. Diese Regeln gelten jedoch nicht für Tochterunternehmen eines Unternehmens.

Wenn eine Organisation im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Pachtvertrags eines Schuldners tätig ist, gilt diese Organisation außerdem als verbundene Person.

Gesetzlich ist es verbundenen Personen untersagt, sich an bestimmten Handlungen zu beteiligen, wie z. B. dem Verkauf von Wertpapieren oder anderem Eigentum an ein solches eingetragenes Unternehmen oder an ein Unternehmen, das von einem solchen eingetragenen Unternehmen kontrolliert wird – es sei denn, ein solcher Verkauf beinhaltet nur Folgendes:

  • Vom Käufer ausgegebene Wertpapiere

  • Vom Verkäufer ausgegebene Wertpapiere, die Teil eines allgemeinen Angebots an die Inhaber einer Klasse seiner Wertpapiere sind

  • Wertpapiere, die beim Treuhänder eines Investmentfonds oder Plans mit regelmäßiger Zahlung hinterlegt sind

Höhepunkte

  • Verbundene Personen können Direktoren, leitende Angestellte und bestimmte Anteilseigner sein .

  • Verbundene Personen haben häufig Zugang zu Insiderinformationen; Folglich sind ihre Transaktionen sorgfältiger reguliert.

  • Eine verbundene Person ist jemand, der in der Lage ist, die Handlungen eines Unternehmens zu beeinflussen.