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Ausschluss und Abzug von ausländischem Wohnraum

Ausschluss und Abzug von ausländischem Wohnraum

WAS IST DER Ausschluss und Abzug von ausländischem Wohnraum

Der Ausschluss und Abzug von Auslandswohnungen ist eine Freistellung für Steuerzahler, die in einem fremden Land leben und arbeiten, um jeden Betrag auszuschließen, den ihr Arbeitgeber ihnen zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der Wohnung zuweist. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die Ausgaben direkt an den Steuerzahler gezahlt oder in seinem Namen bezahlt werden.Der Ausschluss oder Abzug für ausländische Wohnungen wird in den Teilen VI, VIII und IX des Formulars 2555. berechnet

Ausschluss und Abzug von ausländischem Wohnraum aufschlüsseln

Um sich für den Ausschluss und Abzug von Auslandswohnungen zu qualifizieren, müssen Steuerzahler die gleichen Zeitkriterien erfüllen wie für die Bona-fide-Resident- oder physische-Präsenz-Tests. Der Wohnungsausschluss gilt auch nur für Beträge, die mit den vom Arbeitgeber bereitgestellten Beträgen als bezahlt gelten, einschließlich aller Beträge, die an die Person gezahlt oder in ihrem Namen von ihrem Arbeitgeber gezahlt oder angefallen sind und die als steuerpflichtiges ausländisches Erwerbseinkommen gelten. Der Wohnungsabzug gilt nur für Beträge, die mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit bezahlt werden .

Der Wohngeldbetrag ist die Summe der Wohnkosten für das Jahr abzüglich des Wohngrundbetrags. Die Berechnung des Wohnungsgrundbetrages ist an den maximalen Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen gebunden. Der Betrag beträgt 16 Prozent des maximalen Ausschlussbetrags, der täglich berechnet wird, multipliziert mit der Anzahl der Tage im Sperrzeitraum, die in das Steuerjahr der Person fallen.

Zu den Wohnkosten zählen tatsächlich gezahlte oder entstandene angemessene Kosten für die Unterbringung der Person, ihres Ehepartners und ihrer Familienangehörigen im Ausland, sofern sie ebenfalls im Ausland gelebt haben. Qualifizierende Kosten können auch Zahlungen umfassen, die dazu bestimmt sind, Steuern und Bildungskosten für die Kinder des Steuerpflichtigen auszugleichen oder Angehörige. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien oder der Beschäftigung von Hausangestellten fallen nicht unter den Ausschluss. Die Wohnkosten umfassen keine Ausgaben, die unter den gegebenen Umständen als verschwenderisch oder nicht wesentlich erachtet werden .

Ausschluss- und Abzugsgrenzen für ausländische Wohnungen

Die Grenze für Wohnkosten beträgt im Allgemeinen 30 Prozent des maximalen Ausschlusses ausländischer Erwerbseinkommen, kann jedoch je nach dem Ort, an dem Ihnen Wohnkosten entstehen, variieren. Außerdem dürfen die Auslandswohnungskosten die gesamten ausländischen Erwerbseinkünfte der natürlichen Person für das Steuerjahr nicht übersteigen. Der Auslandswohnungsabzug darf nicht höher sein als ihr ausländisches Erwerbseinkommen abzüglich der Summe ihres ausländischen Erwerbseinkommensausschlusses zuzüglich ihres Wohnungsausschlusses. Die Obergrenze für Wohnkosten variiert je nachdem, an welchem Ort Ihnen Wohnkosten entstehen . Die Wohnkostenobergrenze wird anhand des Arbeitsblattes auf Seite 3 der Anleitung zum Formular 2555. berechnet