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Aufgabe und Bergung

Aufgabe und Bergung

Was ist Aufgabe und Bergung?

Aufgabe und Bergung beschreibt den Verfall von Eigentum und den daraus resultierenden Anspruch auf dieses Eigentum durch eine zweite Partei. Bergungs- und Verzichtsklauseln finden sich am häufigsten in Schiffsversicherungsverträgen.

Verlassenheit und Bergung verstehen

Aufgabe und Bergung ist ein Begriff, der in Versicherungsverträgen recht häufig auftauchen kann. Wenn eine solche Klausel vorhanden ist, bedeutet dies, dass der Versicherer die Möglichkeit hat, einen versicherten Vermögenswert oder ein versichertes Eigentum, das zerstört und anschließend von seinen Eigentümern verlassen wurde, rechtmäßig zu beanspruchen.

Damit der Versicherer die Sache bergen kann, muss der Eigentümer zunächst schriftlich eine Herausgabeerklärung äußern . Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, könnte die Versicherungsgesellschaft entscheiden, das beschädigte Eigentum vollständig in Besitz zu nehmen, nachdem der Versicherungswert an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wurde.

Der Verkaufswert der Immobilie kann den auf die Forderung ausgezahlten Betrag übersteigen, so dass Bergungsrechte manchmal von mehreren Parteien gerichtlich angefochten werden.

Beispiele für Aufgabe und Bergung

In der Transportversicherung hat der Versicherte das Recht, das Eigentum vorbehaltlich der Annahme durch den Versicherer zu verlassen. Wird die Abnahme erteilt, zahlt der Versicherer einen Totalschaden,. in der Regel die maximal nach den Bedingungen der Versicherungspolice mögliche Entschädigung, und übernimmt dann das Bergungsgut als Eigentümer, unabhängig von einem etwaigen Erlös aus dem späteren Verkauf.

Nicht-Marine-Policen verbieten in der Regel die Aufgabe durch den Versicherten und die Geltendmachung eines Totalschadens. Die Versicherer können jedoch in begründeten Fällen auf diese Bedingung verzichten. Wenn beispielsweise ein Schiff sinkt und als zu teuer erachtet wird, um es zu bergen, kann es für aufgegeben erklärt werden. Der Versicherer könnte dann Eigentums- und Bergungsrechte an dem gesunkenen Schiff beanspruchen.

Technologische Fortschritte haben es möglich und finanziell vertretbar gemacht, zuvor unzugängliche Wracks zu erreichen, was zu erhöhten Bergungsansprüchen führte.

Alternativ kann die Ladung auf einem Schiff durch versicherte Gefahren wie Blitzschlag oder Überbordspülen beschädigt werden, was zu einem Totalverlust der Ladung führt. Der Versicherte meldet den Schaden an, und der Versicherer reguliert den Schaden für den Totalschaden.

Der Versicherte muss alle Rechte, das Eigentum und die Interessen an der beschädigten Fracht auf den Versicherer übertragen, wonach der Versicherer Eigentümer der beschädigten verbleibenden Fracht wird, was als Bergung bezeichnet wird. Der Prozess der Übertragung von Rechten an dem beschädigten Vermögenswert oder Eigentum wird als Regress bezeichnet.

Besondere Überlegungen

Bei Teilverlust und Bergung kann der Versicherte nur die Höhe des erlittenen Schadens geltend machen, d. h. er kann das Eigentum nicht verlassen und den vollen Wert geltend machen.

Übergibt der Versicherte die Reste des Eigentums und erklärt sich der Versicherer auch bereit, die Bergung anzunehmen, wäre die Forderung vollständig bezahlt und der Versicherer würde Eigentümer der Bergung. Bei eindeutigen Totalschäden würde die Versicherung voll zahlen, sodass der Versicherer Anspruch auf die Bergungsleistung hat.

Bei einem unterversicherten Totalschaden wäre der Versicherte nicht vollständig abgesichert. Sie hätten Anspruch auf Bergung, jedoch nur in dem Umfang, in dem die Schadenszahlung zuzüglich des Bergungswerts den vollen Schaden oder die tatsächliche Entschädigung nicht übersteigt .

Bei einer Vollkasko würde der Schaden hingegen voll übernommen. Die Versicherer werden die absoluten Eigentümer der Bergung, falls vorhanden, und der gesamte Verkaufserlös gehört ihnen, auch wenn der Erlös höher sein kann als die gezahlte Schadenssumme.

Höhepunkte

  • Aufgabe und Bergung kann als Klausel in einen Versicherungsvertrag aufgenommen werden, die dem Versicherer die Möglichkeit gibt, Anspruch auf ein versichertes Eigentum zu erheben, das zerstört und anschließend von seinen Eigentümern aufgegeben wurde.

  • Aufgabe und Bergung beschreibt den Verfall von Eigentum und den daraus resultierenden Anspruch auf dieses Eigentum durch eine zweite Partei.

  • Bei Teilverlust und Bergung kann der Versicherte in der Regel nicht auf das Eigentum verzichten und den vollen Wert geltend machen.