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Folgeschäden

Folgeschäden

Ein Folgeschaden ist eine indirekte nachteilige Auswirkung, die durch Schäden an Geschäftseigentum oder -ausrüstung verursacht wird. Ein Geschäftsinhaber kann eine Versicherung abschließen, um Sach- und Ausrüstungsschäden abzudecken, und kann auch eine Deckung für Folgeschäden erhalten. Eine Folgeschadenpolice oder -klausel entschädigt den Eigentümer für diese entgangenen Geschäftseinnahmen.

Diese Art der Versicherung wird auch als Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsertragsversicherung bezeichnet.

Folgeschäden verstehen

Geschäftsinhaber schließen routinemäßig eine Unfallversicherung ab, um Schäden an ihren Einrichtungen oder Geräten abzudecken, die durch Diebstahl, Feuer, Überschwemmung oder andere Naturkatastrophen verursacht werden. Diese direkten Versicherungspolicen entschädigen den Eigentümer nicht für Einkommen, das aufgrund der Unfähigkeit des Unternehmens, dieses Eigentum oder diese Ausrüstung zu nutzen, verloren geht.

Als Folgeschäden können mittelbare Schäden angesehen werden, die auf Sachschäden zurückzuführen sind und den normalen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen.

Die Deckung von Folgeschäden kann eine Entschädigung für laufende Verpflichtungen wie Gehälter und feste Betriebskosten umfassen.

So unterscheiden die Versicherer zwischen zwei Arten von Schäden: Primär- oder Direktschäden, wie Zerstörung durch Feuer, und indirekte oder Folgeschäden, wie Betriebseinstellung durch Feuer.

Beispiel für die Deckung von Folgeschäden

Beispielsweise zerstörte ein Tornado vor einigen Jahren einen Goodwill-Laden in Portland, Michigan. Die Sachversicherung der Organisation deckte die Schäden an der physischen Struktur und den Verlust des Inventars des Geschäfts ab, während eine separate Deckung den Verlust von Geschäftseinnahmen erstattete, der sich aus der vorübergehenden Schließung des Geschäfts ergab.

Einkommensverluste sind Folgeschäden und bedürfen einer gesonderten Deckung.

Versicherungspolicen für Folgeschäden

Die Betriebsunterbrechungsversicherung,. auch Betriebsertragsversicherung genannt, deckt Folgeschäden ab. Diese Policen entschädigen ein Unternehmen für Einnahmeverluste nach einem Katastrophenereignis, unabhängig von physischen Schäden an Eigentum oder Ausrüstung.

Der Versicherungsschutz fĂĽr Betriebsunterbrechungen beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt des unerwĂĽnschten Ereignisses und dauert an, bis das Unternehmen seinen normalen Betrieb wieder aufnehmen kann.

Die Folgeschadendeckung erstattet dem Versicherten die Betriebskosten aufgrund beschädigter Einrichtungen oder Geräte.

Beispielsweise kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung Situationen abdecken, die sich ergeben, wenn der Einnahmeverlust aufgrund von Ereignissen wie einem längeren Stromausfall, einer Überschwemmung oder einer Schlammlawine eintritt.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann auch vor Einkommensverlusten während eines Vertragsbruchstreits schützen,. der zu einer vorübergehenden Einstellung des Geschäfts führt, z. B. bei einem Streit mit einem Lieferanten oder einem anderen Dritten.

Voraussetzungen fĂĽr die Abdeckung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist gefahrenspezifisch und muss oft separat abgeschlossen werden.

Versicherungsunternehmen halten Ausschau nach Ansprüchen, die auf überhöhte Erwartungen hindeuten. Beispielsweise könnte eine Bäckerei, die nach einem Brand vorübergehend wegen Reparaturen geschlossen wurde, einen Anspruch auf Erstattung eines angemessenen Umsatzausfalls erheben, jedoch nicht für Verluste, die ihre üblichen Zahlen bei weitem überschreiten.

Obwohl Versicherungen für eine Vielzahl von Situationen verfügbar sein können, sind nur bestimmte Arten erforderlich. Viele Unternehmen können allgemeine Haftpflichtversicherungen abschließen, um sich vor Kosten im Zusammenhang mit Unfällen, Verletzungen oder Fahrlässigkeit zu schützen.

Höhepunkte

  • Diese mĂĽssen separat von der Police versichert werden, die Sachschäden an Einrichtungen oder Geräten abdeckt.

  • Solche Policen decken Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen ab.

  • Folgeschäden sind die indirekten Folgen von Sachschäden.