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Geschätzte Meerespolitik

Geschätzte Meerespolitik

Was ist eine Meeresschutzrichtlinie?

Eine Seeversicherung mit Wert ist eine Art von Seeversicherungsschutz,. die dem versicherten Eigentum, wie z. B. dem Rumpf oder der Ladung eines Schiffs, einen bestimmten Wert beimisst, bevor ein Anspruch geltend gemacht wird. Im Schadensfall zahlt eine geschätzte Seeversicherung einen festgelegten, vorher festgelegten Betrag – natürlich vorausgesetzt, es gibt keine Spuren von Betrug.

Eine wertschätzende Meerespolitik unterscheidet sich von einer unbewerteten oder offenen Meerespolitik. Bei dieser Art von Deckung müsste der Wert der Immobilie nach einem Schadensfall durch die Vorlage von Rechnungen,. Kostenvoranschlägen und anderen Nachweisen nachgewiesen werden.

Wie eine wertschätzende Meerespolitik funktioniert

Versicherungen bieten natürlichen oder juristischen Personen finanziellen Schutz gegen eine bestimmte Art von Verlust gegen Zahlung einer Gebühr, die als Prämie bezeichnet wird. Es ist möglich, so ziemlich alles zu einem Preis zu versichern, einschließlich hochrangiger Gegenstände wie Schiffe und Fracht.

Alle Seeversicherungspolicen sind entweder bewertet oder unbewertet. Im ersten Fall ist der Geldwert im Voraus festgelegt und in der Versicherungspolice angegeben, wodurch alle Fragen zum Wert der Erstattungen im Falle eines vollständigen oder teilweisen Verlusts der darunter liegenden Schiffe, Fracht und Terminals geklärt sind die Richtlinie.

Solche Pläne dienen dazu, Streitigkeiten über den Wert der versicherten Sachen zu vermeiden. Wenn eine Seeversicherungspolice die Worte „bewertet“ oder „so bewertet“ enthält, ist im Allgemeinen keine Neubewertung oder Neubewertung erforderlich, wenn ein versichertes Ereignis oder ein Schaden eintritt.

Wichtig

Eine Seeversicherungspolice sollte unter die Kategorie „bewertet“ fallen, wenn sie irgendwo im Vertrag die Worte „bewertet mit“ oder „so bewertet“ enthält.

Eine hochwertige Seeversicherung zahlt unabhängig vom Ausmaß des Schadens einen festen Betrag. Beispielsweise kann eine Police 1.000 US-Dollar pro Karton mit verlorener Fracht zahlen, unabhängig davon, ob der Wert der Fracht tatsächlich 500 US-Dollar oder 2.000 US-Dollar pro Karton beträgt.

Besondere Ăśberlegungen

Wichtig zu beachten ist, dass eine Wertminderung des versicherten Gegenstandes die Höhe der Schadenersatzansprüche im Falle eines Totalschadens nicht berührt. Gleiches gilt auch bei einer Wertsteigerung der Sache, in welchem Fall der Versicherte keinen weiteren Schadensersatz aufgrund des gestiegenen Wertes der Sache erhalten könnte.

Die Unterscheidung zwischen bewerteten und unbewerteten Policen wurde erstmals im Marine Insurance Act des Vereinigten Königreichs von 1906 festgelegt, der in den meisten Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, zur Grundlage für Seeversicherungspolicen und -gesetze geworden ist.

Das Seeversicherungsgesetz von 1906 besagt Folgendes: Für eine unbewertete Police ist das Maß der Entschädigung der versicherbare Wert des versicherten Gegenstands, sodass Reeder mit bewerteten Policen möglicherweise besser abschneiden, wenn sie in Zeiten fallender Marktzinsen Ansprüche geltend machen .In solchen Szenarien können diejenigen mit unbewerteten Policen feststellen, dass eine Rückzahlung nur einen Bruchteil dessen ausmacht, was das Schiff zu dem Zeitpunkt wert war, als sie die Police abschlossen.

Aus diesem Grund ist es für Schiffsversicherer äußerst wichtig, Policen mit dem richtigen Wortlaut zu erhalten, zumal die Unterscheidung zwischen bewerteten und unbewerteten Schiffspolicen in vielen Ländern Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten geworden ist.

Höhepunkte

  • Eine Seeversicherung mit Wert ist eine Art von Versicherungsschutz, der dem Eigentum an der See einen bestimmten Wert beimisst, bevor ein Anspruch geltend gemacht wird.

  • Das heiĂźt, eine Wertminderung des versicherten Gegenstandes hat keinen Einfluss auf die im Totalschadensfall geltend zu machende Höhe – und umgekehrt.

  • Bewertete Seeversicherungen unterscheiden sich von unbewerteten Seeversicherungen, die den Sachwert und die Schäden erst bewerten, nachdem der Versicherungsnehmer einen Anspruch geltend gemacht hat.

  • Im Schadensfall zahlt eine geschätzte Seeversicherung einen bestimmten, vorher festgelegten Betrag.