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Zufällige Mittel

Zufällige Mittel

Was bedeutet zufällig?

Unfallverursachung ist eine Bedingung für Schäden, die von einer Versicherungspolice gedeckt sind, die erfordert, dass der Schaden die Folge eines Unfalls und nicht die Folge eines Nichtunfalls ist. Als Bedingung soll die Unfallversicherung die Versicherer davor schützen, Ansprüche aus Ereignissen bezahlen zu müssen, die keine Unfälle waren.

Zufällige Mittel verstehen

Versicherer verwenden das Wort „Unfall“, um ein Ereignis zu beschreiben, das unbeabsichtigt eintritt und das unerwartet oder unvorhergesehen ist. Zufällige Mittel können Handlungen umfassen, die einen Schaden oder Schaden verursacht haben, aber selbst zufällig waren. Sowohl die Verletzung als auch das Ereignis müssen als Unfälle betrachtet werden, damit ein Anspruch gedeckt ist. Zufällige Mittel sind eine präzise Definition von „Unfall“ und strenger als die bloße Definition eines Unfalls als unvorhergesehenes Ereignis.

Versicherungspolicen für Körperverletzung oder Tod enthalten häufig eine Bestimmung, die verlangt, dass der Tod oder die Verletzung durch äußere, gewaltsame und zufällige Mittel verursacht wurde. Zufällige Mittel berücksichtigen sowohl die Ursache als auch die Wirkung des Ereignisses und nicht nur das Ergebnis des Ereignisses.

Beispielsweise müsste ein Bauarbeiter mit einer Unfalltod- und Verstümmelungsversicherung,. der verletzt ist, (1) nicht wissen, dass das Risiko einer Aktivität zu einem Verlust führen würde, und (2) nicht wissen, dass irgendwelche Ereignisse zu dieser Aktivität geführt haben könnte zu einem Verlust führen. Wenn dieser Arbeiter eine Maschine verwenden würde, von der er wusste, dass sie eine fehlerhafte Verkabelung hatte und durch einen Stromschlag getötet wurde, würde er keine Leistung erhalten, weil er hätte wissen müssen, dass er aufgrund des Verkabelungsproblems verletzt werden könnte.

Sprachliche Referenz der Versicherungspolice zu Unfallschäden

Eine typische Klausel in einer Versicherungspolice, die Unfalltodmittel abdeckt, könnte lauten: „Der ordnungsgemäße Nachweis, dass der Tod des Versicherten direkt und unabhängig von allen anderen Ursachen als Folge von Körperverletzungen eingetreten ist, die ausschließlich durch äußere, gewaltsame und zufällig bedeutet..."

Ob ein bestimmtes Ereignis abgedeckt ist, hängt davon ab, wie die jeweilige Rechtsprechung „äußere, gewalttätige und zufällige Mittel“ auslegt. „Gewalttätig“ und „extern“ qualifizieren üblicherweise den Begriff „zufällige Mittel“, und die Gerichte sind sich über diese Definition weitgehend einig.

Besondere Beachtung

Einige Staaten betrachten Körperverletzungspolicen, die die Worte „Unfallmittel“ verwenden, als anders als solche, die „Unfallschäden“ erwähnen. Gerichtsverfahren können davon abhängen, ob der Wortlaut der Police impliziert, dass der Versicherer für die Unfallursache haftet ( Tod oder Verletzung durch Unfall), oder wenn die Haftung von der Wirkung (Verletzung oder Tod) abhängig ist.

Höhepunkte

  • „Unfallschäden“ ist ein Begriff, der von Versicherungsunternehmen in ihren Policen verwendet wird, um die Zahlung von AnsprĂĽchen abzulehnen, die aus Nicht-Unfällen resultieren.

  • Einige Staaten betrachten Körperverletzungsrichtlinien, die die Wörter „Unfallmittel“ verwenden, als anders als die, die „Unfallverletzung“ erwähnen.

  • Versicherungspolicen fĂĽr Körperverletzung oder Tod enthalten häufig eine Bestimmung, die verlangt, dass der Tod oder die Verletzung durch äuĂźere, gewaltsame und zufällige Mittel verursacht wurde.

  • Sowohl die Verletzung als auch das Ereignis mĂĽssen als Unfälle betrachtet werden, damit ein Schadensfall unter die Definition von „unfallbedingten Ereignissen“ fällt.