Bad Faith-Versicherung
Was ist eine Treuhandversicherung?
Böswillige Versicherung bezieht sich auf den Versuch eines Versicherers, seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nachzukommen, entweder durch die Weigerung, den berechtigten Anspruch eines Versicherungsnehmers zu bezahlen oder den Anspruch eines Versicherungsnehmers innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und zu bearbeiten.
Versicherungsunternehmen handeln in böser Absicht, wenn sie den Wortlaut eines Versicherungsvertrags gegenüber dem Versicherungsnehmer falsch darstellen, um die Zahlung eines Anspruchs zu vermeiden. Sie handeln auch in böser Absicht, wenn sie es versäumen, Policenbeschränkungen und -ausschlüsse gegenüber Versicherungsnehmern offenzulegen, bevor sie eine Police kaufen, oder wenn sie unangemessene Forderungen an den Versicherungsnehmer stellen, um einen gedeckten Schaden nachzuweisen.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Versicherungsunternehmen bösgläubig handeln kann. Wenn ein Versicherungsnehmer Bösgläubigkeit vermutet, sollte er sich an seine Versicherungsgesellschaft wenden oder einen Anwalt konsultieren.
Bad Faith Insurance verstehen
Versicherung gegen Treu und Glauben kann für jede Art von Versicherungspolice gelten – einschließlich Hausratversicherung,. Krankenversicherung,. Autoversicherung und Lebensversicherung – und für jede Art von Vertrag.
Eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Sachverständigen über die Meinung eines Sachverständigen zur Höhe des Schadens stellt keine Bösgläubigkeit dar, es sei denn, der Sachverständige weigert sich, seine Feststellungen angemessen zu untermauern. Auch ein bloßer Irrtum ist keine Bösgläubigkeit.
Das Suchen nach Beweisen, die die Grundlage der Versicherungsgesellschaft für die Ablehnung eines Anspruchs stützen, und das Ignorieren von Beweisen, die die Grundlage des Versicherungsnehmers für die Geltendmachung eines Anspruchs stützen, gilt als Bösgläubigkeit. Wenn ein Versicherer nicht unverzüglich auf die Forderung eines Versicherungsnehmers antwortet, gilt diese Fahrlässigkeit, ob vorsätzlich oder nicht, als Bösgläubigkeit. Um nicht bösgläubig zu handeln, müssen Versicherer auch begründen, warum sie die Deckung eines Schadensfalls ablehnen oder teilweise decken.
Bekämpfung von Versicherungen gegen böse Absichten
Bundesstaatliche Gesetze, die sich speziell mit böswilligen Praktiken befassen, die auch als unlautere Schadensregulierungsgesetze bezeichnet werden,. sollen Verbraucher vor böswilligem Verhalten von Versicherungsunternehmen schützen. Das kalifornische Recht ist ein Modell für die Bösgläubigkeitsgesetze vieler anderer Bundesstaaten.
Einige Gesetze verlangen, dass eine Versicherungsgesellschaft, die in böser Absicht handelt, grundlegende Schadensersatzzahlungen leistet, um das Opfer für die Ablehnung eines Anspruchs zu entschädigen, und zwar über den im Rahmen des Anspruchs geschuldeten Betrag hinaus. Diese Entschädigung deckt nicht nur Auslagen oder geliehene Mittel zur Bewältigung von Schäden ab, sondern auch versäumte Arbeit und Anwaltskosten.
Wenn eine Versicherungsgesellschaft besonders ungeheuerlich handelt, kann ein Geschworenengericht dem Versicherungsnehmer Strafschadensersatz zusprechen, um die Versicherungsgesellschaft für ihr Fehlverhalten zu bestrafen und sie davon abzuhalten, gegenüber anderen Versicherungsnehmern in böser Absicht zu handeln. Wenn die Versicherungsgesellschaft einfach einen Fehler macht und nicht böswillig gehandelt hat, besteht die angemessene Abhilfe nur darin, den Schaden zu bezahlen.
Höhepunkte
Beispiele für bösgläubig handelnde Versicherer sind die falsche Darstellung von Vertragsbedingungen und -sprache sowie die Nichtoffenlegung von Bestimmungen, Ausschlüssen und Bedingungen der Police, um die Zahlung von Ansprüchen zu vermeiden.
Bundesstaaten haben Gesetze erlassen, um Verbraucher vor bösgläubigen Handlungen von Versicherungsunternehmen zu schützen.
Einfache Irrtümer begründen keine Arglist.
Böswillige Versicherung bezieht sich auf die Taktiken, die Versicherungsunternehmen anwenden, um ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern zu umgehen.