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Nicht-Client-Bestellung

Nicht-Client-Bestellung

Was ist eine Nicht-Kunden-Bestellung?

Ein Nicht-Kundenauftrag ist ein Auftrag an einer Börse, der von einer teilnehmenden Firma im eigenen Namen oder im Namen eines Partners, leitenden Angestellten, Direktors oder Mitarbeiters der Firma erteilt wird.

Eine zum Handel an einer Börse berechtigte Teilnehmerfirma wird als Mitgliedsfirma bezeichnet. Die meisten Wertpapierbörsen untersagen einer teilnehmenden Firma und ihren Mitarbeitern den gleichzeitigen Handel mit denselben Wertpapieren wie ihre Kunden. Die Beschränkung dient dazu, wahrgenommene oder tatsächliche Interessenkonflikte zu minimieren, die auftreten können, wenn eine teilnehmende Firma mit ihren Kunden um die Ausführung von Aufträgen konkurriert.

Ein Nicht-Kundenauftrag wird auch als „professioneller Auftrag“ bezeichnet, und ein Kundenauftrag kann auch als „Kundenauftrag“ bezeichnet werden.

Verstehen Sie die Nicht-Kunden-Bestellung

Ein Nichtkundenauftrag wird zugunsten einer Maklerfirma oder Investmentgesellschaft und nicht im Namen eines ihrer Kunden ausgeführt. Diese Aufträge sind zwar zulässig, Kundenaufträge für dieselben Wertpapiere müssen jedoch vorrangig behandelt werden.

Wenn Aufträge zum Handel mit Wertpapieren zu einer Börse gelangen, muss der Auftrag mit der Art der Kundenbezeichnung gekennzeichnet werden, die von dem Handel profitieren wird. Da ein Makler als Vermittler für seine Kunden fungiert, werden Kundenaufträge vorrangig behandelt und müssen vollständig ausgeführt werden, bevor das Unternehmen mit dem Handel desselben Wertpapiers auf eigene Rechnung beginnen kann.

Wenn eine Firma für sich selbst handelt, handelt es sich um eine Nicht-Kundenorder, und solche Ordertickets werden je nach Börse mit „NC“, „N“ oder „Emp“ gekennzeichnet, was darauf hinweist, dass die Order eine Nicht-Kundenorder ist.

Wenn ein Makler als Auftraggeber auftritt – das heißt, der Makler kauft oder verkauft direkt an seinen Kunden, indem er die andere Seite des Handels übernimmt – dann muss der Handel auch entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Auftragspriorität für Kunden gegenüber dem Auftragsfluss von Nicht-Kunden ist wesentlich, um Front Running (Trading Ahead) und andere Principal-Agent-Probleme zu verhindern,. die an den Wertpapiermärkten auftreten können.

Mit dem Aufkommen des vollelektronischen Handels und der sofortigen Preisausführung kann ein Unternehmen einfach darauf warten, dass der Auftrag seines Kunden ausgeführt wird, bevor es seine eigenen Aufträge ausführt. Dies macht den Prozess einfacher als früher, als es einige Zeit dauern konnte, bis Bestellungen ausgeführt wurden, und sie sich häuften. Dennoch bleibt der Prozess integraler Bestandteil des Systems, um Front-Running zu vermeiden.

Beispiel einer Nicht-Kundenbestellung

Wenn ein Kunde einem Makler einen Auftrag zum Kauf von 1.000 Apple-Aktien (AAPL) erteilt und das Unternehmen ebenfalls 1.000 AAPL-Aktien kaufen möchte, muss der Makler zunächst den gesamten Auftrag des Kunden ausführen, bevor er mit der Ausführung seines eigenen Auftrags beginnt.

DarĂĽber hinaus sollte der Kunde Anspruch auf die gĂĽnstigeren Preise bei AusfĂĽhrungen auf mehreren Preisniveaus haben, die sowohl den Kunden als auch die teilnehmende Firma erfĂĽllen. Mit anderen Worten, der Makler sollte den Kunden nicht absichtlich zu einem schlechteren Preis besetzen, als er selbst besetzt.

Beim elektronischen Handel platzieren Kunden sofort Trades und können beispielsweise sofort mit Marktaufträgen gefüllt werden. Dies gibt dem Kunden mehr Kontrolle darüber, wann und wo er gefüllt wird. Daher sind die Fälle von Brokern, die Kundenaufträge physisch abwickeln, zurückgegangen, Front Running ist jedoch immer noch illegal .

Höhepunkte

  • Um vermeintliche oder tatsächliche Interessenkonflikte zu vermeiden, haben Kundenaufträge Vorrang vor Nicht-Kundenaufträgen.

  • Eine Nichtkundenorder ist eine Order, die im Namen der Firma selbst platziert wird, sei es fĂĽr einen Mitarbeiter, Partner, leitenden Angestellten oder fĂĽr das eigene Handelskonto der Firma.

  • Nichtkundenaufträge sind als solche gekennzeichnet und gekennzeichnet.