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Piggyback-Registrierungsrechte

Piggyback-Registrierungsrechte

Was sind Piggyback-Registrierungsrechte?

Huckepack-Registrierungsrechte sind eine Form von Registrierungsrechten,. die dem Investor das Recht einräumen, seine nicht registrierten Aktien zu registrieren, wenn entweder das Unternehmen oder ein anderer Investor eine Registrierung einleitet. Diese Art von Registrierungsrecht wird als unterlegen gegenüber Anspruchsregistrierungsrechten angesehen, da diese Klasse von Rechteinhabern den Registrierungsprozess nicht einleiten kann.

Piggyback-Registrierungsrechte verstehen

Da Huckepack-Registrierungsrechte den Forderungsregistrierungsrechten unterlegen sind, werden sie manchmal zugunsten von Anlegern mit Forderungsregistrierungsrechten von der Registrierung ausgeschlossen. Dies könnte passieren, wenn der Underwriter der Registrierung feststellt, dass der Markt nicht in der Lage sein wird, alle Aktien zu handhaben, die Teil der Registrierung sind.

Anleger mit Huckepack-Registrierungsrechten dürfen jedoch in der Regel an einer unbegrenzten Anzahl von Registrierungen teilnehmen, verglichen mit Anlegern, die Registrierungsrechte beantragt haben.

Piggyback-Registrierungsrechte können Folgendes umfassen:

  • Das Recht, Investorenanteile bei einem Angebot zu reduzieren: Die Bestimmungen über Piggyback-Registrierungsrechte erlauben es Konsortialbanken in der Regel, Investoren vollständig als verkaufende Aktionäre bei einem Börsengang zu eliminieren. Bei nachfolgenden Angeboten werden die Anleger in der Regel aushandeln, dass sie nicht auf weniger als 25 % oder 30 % des Angebots reduziert werden können.

  • Die Priorität von Investorenanteilen, die in ein Angebot aufgenommen werden sollen: Einige Venture-Fonds verhandeln aggressiv die Priorität von Anteilen, die die Konsortialbanken in einer vom Unternehmen initiierten Registrierung registrieren lassen. Ein späterer Investor kann auch verlangen, dass seine Aktien vor allen Nicht-Unternehmensaktien in eine Registrierung aufgenommen werden.

  • Huckepack-Registrierungsrechte für Gründer und Management: Gründer wollen normalerweise Huckepack-Registrierungsrechte aus dem gleichen Grund wie Venture-Fonds sie wollen. Ohne Registrierung müssen Gründer, die verbundene Unternehmen sind, die Volumenbeschränkungen gemäß Regel 144 einhalten. Ein registriertes öffentliches Angebot kann eine der wenigen ordnungsgemäßen Möglichkeiten sein, mit denen ein Gründer eine große Anzahl von Aktien verkaufen kann.

Bedarfsregistrierung vs. Piggyback-Registrierung

Im Gegensatz zur Forderungsregistrierung,. bei der die Aktionäre berechtigt sind, von einem Unternehmen einen Börsengang zu verlangen, haben Anleger, die sich zum Verkauf ihrer Aktien auf die Huckepack-Registrierung verlassen, kein Recht, einen Börsengang zu erzwingen. Stattdessen müssen sie warten, bis der Börsengang von anderen Investoren gefordert wird, und sich effektiv auf die Registrierungsrechte anderer Investoren stützen.

Inhaber von Piggyback-Registrierungsrechten können auch einen großen Einfluss auf die Unternehmensführung haben, wenn es um den Zeitpunkt der Registrierung geht. Piggyback-Registrierungsrechte werden auch viel häufiger ausgeübt als Forderungsregistrierungsrechte, da das Hinzufügen von Aktien, die mit Piggyback-Registrierungsrechten verbunden sind, relativ billiger ist (hinsichtlich der Grenzkosten) bei einem laufenden Registrierungsprozess.

Höhepunkte

  • Huckepackregistrierungsrechte werden den Forderungsregistrierungsrechten als unterlegen angesehen, da diese Klasse von Rechteinhabern den Registrierungsprozess nicht einleiten kann.

  • Piggyback-Registrierungsrechte können von einem öffentlichen Angebot durch einen Underwriter ausgeschlossen werden, aber es ist einfacher, sie einzubeziehen, da das Hinzufügen von Aktien mit diesen Rechten relativ billiger ist.

  • Piggyback-Registrierungsrechte sind eine Form von Registrierungsrechten, die es Anlegern ermöglichen, ihre nicht registrierten Aktien während eines öffentlichen Angebots zu registrieren.