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Nicht zugeordnete Verlustanpassungskosten (ULAE)

Nicht zugeordnete Verlustanpassungskosten (ULAE)

Was sind nicht zugeordnete Verlustanpassungskosten (ULAE)?

Nicht zugeordnete Schadenregulierungskosten (ULAE) sind Kosten, die einem Versicherungsunternehmen entstehen, die nicht der Bearbeitung eines bestimmten Schadensfalls zugeordnet werden können. Sie gehören zu den Aufwendungen, für die ein Versicherer neben umgelegten Schadenregulierungskosten und Eventualprovisionen Rücklagen bilden muss.

Nicht zugeordnete Schadenregulierungskosten in Kombination mit zugeordneten Schadenregulierungskosten stellen die Schätzung des Versicherers dar, wie viel Geld er zusätzlich zu den mit der Bearbeitung der Ansprüche verbundenen Kosten auszahlen wird.

ULAE verstehen

Allokierte Schadenregulierungskosten (ALAE) sind Ausgaben, die direkt mit der Bearbeitung eines bestimmten Anspruchs verbunden sind. Versicherer, die Dritte einsetzen, um die Richtigkeit von Ansprüchen zu untersuchen oder als Schadensregulierer zu fungieren, können diese Kosten in ihre zugewiesenen Schadensregulierungskosten einbeziehen.

ULAE-Ausgaben sind allgemeiner und können Gemeinkosten und Gehälter umfassen. Die häufigsten Ausgaben fallen in die Kategorien Operationen und Außendienstmitarbeiter.

ULAE-Berechnung

Da nicht zugeordnete Schadenregulierungskosten nicht für einen bestimmten Anspruch gelten, gibt es für sie kein Verlustdatum oder Berichtsdatum. Das macht Berechnungen schwierig. Zur Berechnung von ULAE stehen mehrere Methoden zur Verfügung:

  • Die transaktionsbasierte Methode ordnet die Kosten jeder Forderungstransaktion zu, wobei Durchschnittskosten für jede Art von Transaktion verwendet werden. Dies ist die genaueste Methode, aber auch die am schwierigsten zu berechnende.

  • Eine andere Methode besteht darin, einen Prozentsatz der ULAE eines durchschnittlichen Jahres zu verwenden, der ausgezahlt wird. Diese Methode berücksichtigt kein Wachstum oder Änderungen in Bezug darauf, wie oft Ansprüche geltend gemacht werden.

  • Einige Versicherer addieren ein Verhältnis der Höhe der gezahlten ULAE zu den gezahlten Schäden, berechnet aus einer bestimmten Anzahl von Jahren an Daten. Diese Methode beinhaltet keine Inflationsanpassungen.

Haftpflichtpolicen können eine Klausel enthalten, die es dem Versicherer ermöglicht, dem Kunden einige nicht zugeordnete Schadenregulierungskosten in Rechnung zu stellen.

Der Prozess der Schadenrückstellungsentwicklung erfordert, dass der Versicherer die Schätzungen seiner Schadenrückstellungen und Rückstellungen für Schadenregulierung über einen bestimmten Zeitraum hinweg anpasst. Analysten können feststellen, wie genau ein Versicherungsunternehmen seine Reserven geschätzt hat, indem sie die Entwicklung seiner Schadenreserven untersuchen.

Erstattung für ULAE

Einige Haftpflichtpolicen enthalten eine Klausel, die als Nachtrag bezeichnet wird und den Versicherungsnehmer verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft nicht zugewiesene oder zugewiesene Schadenregulierungskosten zu erstatten. Diese Kosten können Gebühren von Anwälten, Ermittlern, Sachverständigen, Schiedsrichtern, Schlichtern und andere Kosten umfassen, die mit der Regulierung eines Anspruchs verbunden sind.

Es ist wichtig, den Zusatztext sorgfältig zu lesen, der möglicherweise besagt, dass eine Schadenregulierung nicht die Anwaltsgebühren und -kosten des Versicherungsnehmers umfassen soll, wenn ein Versicherer die Deckung ablehnt und ein Versicherungsnehmer den Versicherer erfolgreich verklagt.

In dieser Situation hat die Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht tatsächlich reguliert und sollte nicht berechtigt sein, ihren Selbstbehalt auf die Kosten anzuwenden, die dem Versicherungsnehmer bei der Abwehr des von der Versicherungsgesellschaft bestrittenen Anspruchs entstanden sind.

Höhepunkte

  • Die Versicherer unterhalten Reservefonds, um beide Arten von Ausgaben zu verwalten.

  • Zugeordnete Schadenregulierungskosten sind einem bestimmten Schadenfall direkt zuordenbar.

  • Nicht zugeordnete Schadenregulierungskosten sind Betriebskosten, die der Versicherer keinem bestimmten Schaden zuordnen kann.