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Pfarrergeld

Pfarrergeld

Was ist eine Pfarrbeihilfe?

Eine Pfarrbeihilfe ist ein Geldbetrag, der von demselben Vorstand eines Gotteshauses an seinen Pfarrer gezahlt wird, um die Wohnkosten auszugleichen. Dieser Freibetrag ist steuerlich vom Bruttoeinkommen des Empfängers befreit. Eine Pfarrbeihilfe kann auch als Mietbeihilfe oder Wohnbeihilfe bezeichnet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Prediger nicht unbedingt ein Christ sein muss. Wie vom IRS definiert, kann ein Geistlicher Christ, Jude, Muslim oder jede andere Religion sein.

Das Pfarrgeld verstehen

Abschnitt 107 des Internal Revenue Code (IRC) erlaubt es dem Geistlichen einer religiösen Körperschaft, Wohngeld ganz oder teilweise vom Bruttoeinkommen für Einkommensteuerzwecke zu befreien.

Als Entschädigung für erbrachte ministerielle Dienste kann ein Minister Ministereinkommen beziehen, von denen ein Teil Miete oder Wohngeld umfasst. Der Minister kann den geringeren der folgenden Beträge vom Bruttoeinkommen ausnehmen:

  • Der Betrag, der offiziell (im Voraus) als Wohngeld ausgewiesen ist

  • Der Betrag, der tatsächlich für die Bereitstellung oder Anmietung einer Wohnung verwendet wurde

  • Der marktübliche Mietwert des Hauses

Wenn die Zahlung höher ist als die tatsächlichen Ausgaben, ist der Minister für die Meldung und Zahlung von Steuern auf die korrekte Höhe des Einkommens verantwortlich. Das heißt, jeder überschüssige oder ungenutzte Teil des Wohngelds sollte in der jährlichen Steuererklärung des Ministers als Einkommen in Zeile 7 des Formulars 1040 angegeben werden. Außerdem sind die amtlich als Pfarrbeihilfe bezeichneten Leistungen im Jahr des Bezugs zu verwenden.

Gedeckte Ausgaben

Pfarrbeihilfen gelten nur für den Hauptwohnsitz eines Pfarrers und umfassen keine Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen. Wohnausgaben, die vom Einkommen ausgeschlossen werden können, umfassen:

Pfarrer, die in von der Kirche gestellten Pfarrhäusern wohnen, können einen Teil ihrer Vergütung als steuerfreies Pfarr- oder Wohngeld ausweisen lassen, um die Kosten für den Kauf und die Reparatur von Möbeln sowie andere Kosten im Zusammenhang mit der Instandhaltung zu decken, die nicht vom kirchlichen Arbeitgeber erstattet werden . Wenn ein Eigenheimdarlehen verwendet wird, um Kosten im Zusammenhang mit dem Pfarramt zu bezahlen, kann es als Teil der Pfarramtszulage des Ministers berücksichtigt werden.

Angenommen, das Eigenheimdarlehen wird zur Deckung von Studiengebühren nach der Sekundarstufe oder anderer Kosten verwendet, die nicht als Pfarrausgaben förderfähig sind. In diesem Fall kann das Darlehen nicht als Pfarrbeihilfe angerechnet werden.

Zusätzlich zu Eigenheimdarlehen, die zur Tilgung von Nichtwohnungskosten verwendet werden, sind die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltshilfe und Reinigungsdienste nicht Teil der Pfarrerzulage eines Ministers. Ein Pfarrer, der über eine Pfarrzulage verfügt und Abzüge einzeln aufführt, kann auch Hypothekenzinsen und Grundsteuern von der Einkommenssteuer abziehen. Der Pfarrzuschlag ist eine Steuerbefreiung vom Einkommen, während Hypothekenzinsen und Grundsteuern Steuerabzüge vom Einkommen sind.

Selbstständiger Minister

Das Pfarramtsgeld wird zwar für Zwecke der Bundeseinkommensteuer abgezogen,. jedoch nicht für Zwecke der Steuer für selbstständige Erwerbstätigkeit. Das Pfarrgeld und/oder der marktübliche Mietwert eines Pfarrhauses, das einem Pfarrer überlassen wird, ist als Selbständigenverdienst der Selbständigensteuer zuzurechnen.

Pastoren im Ruhestand können Anspruch auf das Pfarramtsgeld haben.

Berechtigte Geistliche

Beachten Sie, dass, obwohl jemand in einer Kirche als Pfarrer bezeichnet werden kann, der IRS diese Person möglicherweise nicht als Pfarrer für Steuerzwecke betrachtet. Während ordinierte Geistliche eher Anspruch auf eine Befreiung vom Pfarramt haben, werden beauftragte und lizenzierte Geistliche vom IRS weniger wahrscheinlich als Geistliche behandelt.

Außerdem können säkulare Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der in einer nichtamtlichen Funktion arbeitet, kein steuerfreies Wohngeld gewähren, selbst wenn der Arbeitnehmer ein Geistlicher in der Kirche ist.

Darüber hinaus unterscheidet das IRS nicht zwischen einem aktiven Kirchendiener und einem im Ruhestand. Daher können Minister im Ruhestand beantragen, dass Ausschüttungen aus ihrem 403(b)-Plan ganz oder teilweise als Pfarrzulage bezeichnet werden.

Beispiel für eine Pfarrbeihilfe

Nehmen wir zum Beispiel an, ein ordinierter Geistlicher erhält ein Jahreseinkommen von 50.000 $ von einer Kirche, die ihm ein Pfarrhaus zur Verfügung stellt. Wenn der faire Mietwert des Pfarrhauses vor Ort 15.000 US-Dollar pro Jahr beträgt, würde das Bruttoeinkommen des Ministers 50.000 US-Dollar für Zwecke der Bundeseinkommensteuer betragen, aber 65.000 US-Dollar für Steuerzwecke für Selbständige.

Ein Pfarrhaus kann gemietet werden, oder es kann ein Haus mit einer Hypothek sein, und die Kirche stellt eine Pfarrbeihilfe zur Verfügung. Im obigen Fall können die 15.000 US-Dollar für die Miete und die Nebenkosten oder, wenn das Haus eine Hypothek hat, für die Darlehenszahlung verwendet werden.

Häufig gestellte Fragen zum Pfarrergeld

Was ist ein 403(b)(9)-Plan?

Wie andere Altersvorsorgepläne ist ein 403(b)(9)-Plan ein beitragsorientierter Altersvorsorgeplan, der von evangelikalen Kirchen oder kirchlichen Organisationen verwendet wird. Dieser Plan unterliegt nicht den ERISA-Anforderungen. Die Kirche als Arbeitgeber kann sich an den Plänen beteiligen, und diese Art von Plan bietet auch Verteilungsmethoden für pensionierte Geistliche.

Können Sie eine Wohngeldverteilung erhalten, wenn Sie in eine IRA oder 401 (k) übergegangen sind?

Nein, Sie können kein Wohngeld verteilen, wenn Sie Ihren 403(b)(9) in einen 401(k) oder einen IRA übertragen. Es wird empfohlen, dass pensionierte Geistliche ihre 403(b)-Gelder nicht verschieben, um steuerfreie Ausschüttungen zu erhalten. Wenn Sie Ihr Geld aus Ihrem 403(b) übertragen, können Sie kein Wohngeld beantragen.

Ist das Pfarrgeld ein Ausschluss oder ein Abzug?

Laut der IRS-Website ist eine Pfarrbeihilfe ein Ausschluss, der vom Bruttoeinkommen für Einkommens-, aber nicht für Zwecke der Selbständigkeitssteuer abgezogen werden kann. Sie können nicht von Ihren Steuern abgezogen werden, da die Freibeträge nicht als Erwerbseinkommen gelten.

Darüber hinaus müssen Mitglieder des Klerus, die eine Pfarrbeihilfe erhalten, „den Betrag des angemessenen Mietwerts einer Pfarrbeihilfe oder eine Wohnungsbeihilfe für Zwecke der Sozialversicherung“ einbeziehen, so das Internal Revenue Service.

Höhepunkte

  • Ein Pfarrhaus ist eine Wohnung (Haus oder Wohnung), die einem Geistlichen vom Vorstand eines Gotteshauses zur Verfügung gestellt wird.

  • Das Pfarramt eines Pfarrers ist vom Bruttoeinkommen befreit.

  • Der abgezogene Betrag kann angemessene Wohnkosten abdecken.

  • Verfügt das Gotteshaus über ein eigenes Pfarrhaus, kann ein Teil der Unterhaltskosten abgezogen werden.

  • Das Pfarrgeld muss in dem Jahr verwendet werden, in dem es dem Geistlichen zugeteilt wird.