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Geliefert ab Schiff (DES)

Geliefert ab Schiff (DES)

Was wird ab Schiff (DES) geliefert?

Geliefert ab Schiff (DES) war ein Handelsbegriff, der von einem Verkäufer verlangte, Waren an einen Käufer an einem vereinbarten Ankunftshafen zu liefern. Der Verkäufer übernahm die vollen Kosten und Risiken, die damit verbunden sind, die Ware bis zu diesem Punkt zu bringen. Nach der Ankunft wurde davon ausgegangen, dass der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt hat und der Käufer alle daraus resultierenden Kosten und Risiken übernommen hat.

Dieser Begriff galt sowohl für die Binnen- als auch für die Seeschifffahrt und häufig für die Charterschifffahrt. Sie ist mit Wirkung zum Jahr 2011 ausgelaufen.

Geliefert ab Schiff (DES) verstehen

Verträge über internationale Transporte enthalten häufig abgekürzte Handelsklauseln, die Einzelheiten wie Zeitpunkt und Ort der Lieferung, Zahlung, Zeitpunkt des Überganges der Verlustgefahr vom Verkäufer auf den Käufer und die Kosten für Fracht und Versicherung beschreiben. DES war nur eine Art eines solchen internationalen Handelsvertrags.

DES war ein juristischer Begriff, und die genaue Definition war von Land zu Land etwas unterschiedlich. Typischerweise blieb der Verkäufer jedoch bis zur Lieferung für die Produkte verantwortlich. Er trug die Kosten und Risiken, die mit der Verbringung von Waren in den Hafen verbunden sind. Der Verkäufer trägt die volle Verantwortung für den Versand und muss die Reederei bezahlen und eine Versicherung für die Ware abschließen.

Die Verpflichtung des Verkäufers endet, wenn er die Ware im vereinbarten Hafen an Bord des Schiffes liefert und noch nicht zur Einfuhr freigegeben ist. Die Käufer waren für alle Kosten verantwortlich, um die Waren zu empfangen und zu entladen und sie durch den Zoll zu bringen.

Internationale Handelsklauseln (Incoterms)

Die bekanntesten Handelsklauseln sind als „Incoterms“ bekannt, kurz für „International Commercial Terms“. Die Internationale Handelskammer (ICC) veröffentlicht sie mit dem Ziel, den weltweiten Handel und Handel zu fördern. ICC fördert und schützt offene Märkte für Waren und Dienstleistungen.

Incoterms sind oft formal identisch mit inländischen Begriffen wie dem American Uniform Commercial Code (UCC), haben aber unterschiedliche Bedeutungen. Vertragsparteien müssen daher ausdrücklich auf das anwendbare Recht ihrer Bedingungen hinweisen.

Geliefert ab Kai ist ein weiterer Incoterm, der jetzt nicht mehr geführt wird. Es wurde festgelegt, dass der Verkäufer die Waren zum Kai oder Kai im Bestimmungshafen versenden muss (DES deckte keine Kais ab). Geliefert ab Kai kann ein Zoll als entrichtet oder unbezahlt vermerkt werden. Der Verkäufer war verpflichtet, Kosten wie Zölle zu tragen, wenn er bezahlte, und war für die Bereitstellung der Ware verantwortlich. Bei Nichtzahlung gehen diese Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten auf den Käufer über.

Ersatz für Lieferung ab Schiff

Geliefert ab Schiff (DES) wurde 2011 durch zwei neue Begriffe ersetzt: Geliefert Terminal (DAT) und Geliefert Ort (DAP).

DAP bedeutet, dass der Verkäufer nur für die Verpackungskosten der Waren und die Organisation der Fracht verantwortlich ist, um sicherzustellen, dass die Waren sicher am Lieferort oder am endgültigen Bestimmungsort rechtzeitig ankommen. DAT sieht vor, dass der Verkäufer alle Transportkosten bis nach Anlieferung und Entladung der Ware am jeweiligen Lieferterminal übernimmt. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer auch die Verzollung der Exportware.

Geliefert ab Schiff unterschied sich auch von Ex Works (EXW), einem anderen internationalen Handelsbegriff. Bei dieser Art von Vereinbarung stellt der Verkäufer ein Produkt an einem bestimmten Ort bereit, und der Käufer des Produkts muss die Transportkosten tragen. Der Verkäufer hat die Ware an seinem Geschäftssitz ab Werk zur Abholung bereit zu stellen. Alle Kosten und Risiken des Transports trägt ab dort der Käufer.

Beispiele für Lieferung ab Schiff

Verkäufer X versendet vertraglich vereinbarte Waren an einen Pier und Hafen in Kennebunkport, Maine. Auf halbem Weg gerät das Schiff in einen Sturm und sinkt. Verkäufer X übernimmt den Verlust, da die Sendung noch nicht im Hafen angekommen ist.

Alternativ gelangt die Sendung von Verkäufer X sicher nach Kennebunkport. Der Sturm schlägt zu, während das Schiff angedockt ist, nachdem Käufer Y die Produkte vertragsgemäß in Besitz genommen hat. Das Schiff sinkt im Hafen. Käufer Y trägt den Verlust, weil er die Lieferung angenommen hat, obwohl die Ware das Schiff noch nicht verlassen hat.

Höhepunkte

  • Geliefert ab Schiff (DES) war ein Incoterm (ein internationaler Handelsbegriff), der sowohl für die Binnen- als auch für die Seeschifffahrt und häufig für die Charterschifffahrt galt.

  • DES legte fest, dass ein Verkäufer Waren an einen Käufer in einem bestimmten Ankunftshafen liefern musste, wie in einem internationalen Schifffahrtsvertrag festgelegt. Nach Lieferung gehen alle Verpflichtungen auf den Käufer über.

  • 2011 eingestellt, DES wurde durch zwei neue Incoterms ersetzt, geliefert am Terminal (DAT) und geliefert am Ort (DAP).