Eigentum für den persönlichen Gebrauch
Was ist ein Eigentum für den persönlichen Gebrauch?
Persönlich genutztes Eigentum ist eine Art von Vermögenswerten oder anderem Eigentum, das eine Person nicht für geschäftliche Zwecke oder als Investition nutzt. Ganz einfach, Einzelpersonen nutzen Eigentum für den persönlichen Gebrauch hauptsächlich für ihre individuellen Zwecke und zu ihrem eigenen Vergnügen.
Eigentum zum persönlichen Gebrauch verstehen
Persönlich genutztes Eigentum wie Hauptwohnsitze, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, Elektronik oder Kleidung, um nur einige zu nennen, wird nicht zum Zwecke des Geldverdienens gekauft. Typischerweise ist Eigentum für den persönlichen Gebrauch Teil des täglichen Lebens oder der Routine einer Person. Umgekehrt besteht das Hauptziel von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien darin, dass der Käufer einen gewissen Gewinn aus seinem eventuellen Verkauf erzielt. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien können dem Käufer auch Cashflows oder Einnahmen bringen, wie z. B. Dividendenerträge oder Mieteinnahmen. Gängige Beispiele für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien reichen von offensichtlichen wie Aktien und Anleihen bis hin zu weniger bekannten Immobilien wie Kunst und Sammlerstücken. Land kann auch ein Beispiel für eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie sein.
Was Privatgebrauchsvermögen ist und was nicht, kann von Steuerhoheit zu Steuerhoheit unterschiedlich sein, insbesondere wenn es um die Feststellung geht, ob ein Verlust aus der Veräußerung des Vermögenswerts abzugsfähig ist. In der Regel werden Immobilien steuerlich unterschiedlich behandelt, auch wenn ein Haus für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist.
Technisch gesehen betrachtet der Internal Revenue Service (IRS) Eigentum für den persönlichen Gebrauch als Kapitalvermögen und behandelt es anders als andere Arten von Eigentum oder Vermögenswerten. Steuerzahler können Verluste aus dem Verkauf von Eigentum für den persönlichen Gebrauch nicht abziehen, während ein Gewinn aus dem Verkauf eines solchen Eigentums der Besteuerung unterliegt.
Eigentum für den persönlichen Gebrauch sowie Diebstahl und Unfallverluste
Eine Ausnahme von der Regel ist der Diebstahl von und Unfallschäden an persönlichem Eigentum; solche Verluste sind steuerlich abzugsfähig, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Um abzugsfähig zu sein, müssen Unfallschäden aus einem plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignis resultieren. Wie der Name schon sagt, erfordern Diebstahlschäden in der Regel den Nachweis, dass das betreffende Eigentum tatsächlich gestohlen wurde und nicht nur verloren oder vermisst wurde. Menschliche Aktivitäten wie Terroranschläge und Vandalismus werden ebenfalls abgedeckt.
Der Internal Revenue Service erlaubt solche Abzüge nur für einmalige Ereignisse, die aussergewöhnlich sind. In Frage kommen beispielsweise Naturkatastrophen wie Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Hurrikane und Stürme. Für etwas, das im Laufe der Zeit entstanden ist, kann kein Schaden geltend gemacht werden. Ein Beispiel hierfür wäre die Eigentumserosion, da der Prozess allmählich abläuft.
Verluste durch Unfälle und Diebstähle werden im Abschnitt Verluste durch Unfälle in Anhang A des Formulars 1040 gemeldet. Sie unterliegen einer bereinigten Bruttoeinkommensschwelle von 10 % sowie einer Reduzierung von 100 $ pro Verlust. Der Steuerzahler muss in der Lage sein, Abzüge aufzuschlüsseln, um etwaige persönliche Verluste geltend zu machen.
Höhepunkte
Persönlich genutztes Eigentum kann in den meisten Hausbesitzer-Policen gegen Diebstahl versichert werden, erfordert jedoch möglicherweise zusätzliche Mitfahrer oder Tragebeschränkungen.
Eigentum für den persönlichen Gebrauch wird für den persönlichen Genuss und nicht für Geschäfts- oder Investitionszwecke verwendet.
Persönlich genutztes Eigentum wird für Steuerzwecke anders behandelt als andere Arten von Eigentum oder Vermögenswerten.
Dazu können Autos, Häuser, Haushaltsgeräte, Kleidung, Lebensmittel usw. in Privatbesitz gehören.