Sponsor planen
Was ist ein Plan-Sponsor?
Ein Plansponsor ist eine benannte Partei – normalerweise ein Unternehmen oder ein Arbeitgeber – die einen Gesundheits- oder Altersvorsorgeplan, wie z. B. einen 401(k), zugunsten der Mitarbeiter der Organisation einrichtet. Zu den Verantwortlichkeiten des Plansponsors gehören die Festlegung von Mitgliedschaftsparametern, Investitionsentscheidungen und in einigen Fällen die Bereitstellung von Beitragszahlungen in Form von Bargeld und/oder Aktien.
Wie ein Plan-Sponsor funktioniert
Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Altersvorsorgepläne, Pensionspläne oder Gesundheitspläne als Teil ihres Mitarbeitervorsorgeprogramms an. Diese Unternehmen werden als Plansponsoren bezeichnet. Arbeitgeber sind in der Regel Plansponsoren, aber auch Gewerkschaften und Berufsverbände können Plansponsoren sein.
Der Plansponsor implementiert und erstellt einen Plan, legt das Leistungspaket fest, ändert den Plan und beendet den Plan. Abhängig von der Art des Renten- oder Gesundheitsplans, der den Mitarbeitern zur Verfügung steht, können Beiträge zum Plan sowohl vom Plansponsor als auch von den Mitarbeitern, vom Plansponsor allein oder vom Mitarbeiter allein geleistet werden.
Personen und Organisationen, die Rentenplanteilnehmern und Sponsoren Anlageberatung anbieten, unterliegen den treuhänderischen Standards des Employee Retirement Income Security Act (ERISA).
Der Plansponsor ist dafür verantwortlich, den Arbeitnehmern das Alterseinkommen zu zahlen, auf das sie aus dem Plan Anspruch haben. Das Ruhestandseinkommen kann auf der Wertentwicklung von Investitionen innerhalb des Plans basieren oder es kann sich um einen vorher festgelegten Betrag handeln, der auf dem Beitrag des Mitarbeiters basiert. Ein Mitarbeiter, der vor der unverfallbaren Zeit ausscheidet, erhält möglicherweise nur den Betrag, den er in den Plan eingezahlt hat, und verfällt alle Leistungen, die der Alters- oder Gesundheitsplan bietet.
Während einige Planträger die Sache selbst in die Hand nehmen und alle Anlageentscheidungen für Altersvorsorgepläne treffen, lagern die meisten von ihnen die treuhänderische Verwaltung der Vermögenswerte im Plan an einen oder mehrere Dritte aus. Auf diese Weise können mehrere Anlageoptionen angeboten werden, die von verschiedenen Vermögensverwaltern betrieben werden, um den verschiedenen Risikoprofilen der Mitarbeiter des Unternehmens gerecht zu werden.
Besondere Ăśberlegungen
Plansponsoren mĂĽssen sicherstellen, dass die Anlageberater, die die Planinvestitionen verwalten, die Best-Interest Contract Exemption (BICE)-Regeln von ERISA einhalten, die beinhalten, Anlageberatung zu geben, die im besten Interesse der Planteilnehmer ist, und nicht mehr als eine angemessene VergĂĽtung verlangen, faire Offenlegung von GebĂĽhren, VergĂĽtungen und wesentlichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit ihren Anlageempfehlungen usw.
In Einrichtungen, in denen der Plansponsor auch als Planverwalter fungiert, gilt der Plansponsor als Treuhänder. Ein Treuhänder ist erforderlich, um Anlagen zu diversifizieren, um das Risiko großer Verluste zu minimieren; gemäß den für den Plan geltenden Regeln zu handeln, es sei denn, die Regeln stehen im Widerspruch zu ERISA; ausschließlich im Interesse der Planteilnehmer und ihrer Begünstigten zu handeln; und mit Umsicht, Geschick und Sorgfalt einer umsichtigen Person zu handeln, die in ähnlicher Funktion handelt.
Höhepunkte
Ein Plansponsor sollte über alle jährlichen Änderungen an Renten- oder Gesundheitsplänen, einschließlich Anpassungen der Lebenshaltungskosten, auf dem Laufenden sein.
Plansponsoren beauftragen in der Regel Anlageberater, um eine Anlage oder Vorgehensweise für einen oder mehrere Pensionspläne zu empfehlen.
Ein Planverwalter ist für die Verwaltung der täglichen Angelegenheiten und der strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgeplan einer Gruppe verantwortlich.
Eine Treuhandgesellschaft oder ein Treuhänder erbringt Verwahrungsdienste und verwahrt das eigentliche Anlagevermögen in einem Treuhandfonds für die Mitarbeiter.
Plansponsoren können einige Pflichten an Planverwalter, Treuhandgesellschaften und Anlageberater auslagern.