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Währungsrisikoteilung

Währungsrisikoteilung

Was ist Währungsrisikoteilung?

Währungsrisikoteilung ist eine Möglichkeit zur Absicherung des Währungsrisikos, bei der die beiden Parteien einer Transaktion oder eines Handels vereinbaren, das Risiko aus Wechselkursschwankungen zu teilen.

Anleger oder Unternehmen, die Vermögenswerte oder Geschäftstätigkeiten über Landesgrenzen hinweg haben, sind einem Währungsrisiko ausgesetzt, das zu unvorhersehbaren Gewinnen und Verlusten führen kann. Durch den Abschluss einer Währungsteilungsvereinbarung können sich zwei oder mehr Unternehmen gegenseitig gegen diese möglichen Verluste absichern .

Währungsrisikoteilung verstehen

Die Teilung des Währungsrisikos beinhaltet im Allgemeinen eine rechtsverbindliche Preisanpassungsklausel, bei der der Basispreis der Transaktion angepasst wird, wenn der Wechselkurs über ein bestimmtes neutrales Band oder eine bestimmte neutrale Zone hinaus schwankt. Eine Risikoteilung findet daher nur statt, wenn der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktionsabwicklung außerhalb der neutralen Bandbreite liegt, in diesem Fall teilen sich die beiden Parteien den Gewinn oder Verlust.

Durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien beseitigt die Währungsrisikoteilung den Nullsummenspielcharakter von Währungsschwankungen, bei dem eine Partei auf Kosten der anderen profitiert.

Der Grad der Währungsrisikoteilung hängt jedoch von der relativen Verhandlungsposition der beiden Parteien und ihrer Bereitschaft ab, eine solche Risikoteilungsvereinbarung einzugehen. Wenn der Käufer (oder Verkäufer) die Bedingungen diktieren kann und ein geringes Risiko sieht, dass seine Gewinnmarge durch Währungsschwankungen beeinträchtigt wird, ist er möglicherweise weniger bereit, das Risiko zu teilen.

Beispiel dafür, wie Währungsrisikoteilung funktioniert

Angenommen, eine hypothetische US-Firma namens ABC importiert 10 Turbinen von einer europäischen Firma namens EC zu einem Preis von jeweils 1 Million Euro für eine Gesamtauftragsgröße von 10 Millionen Euro. Aufgrund ihrer langjährigen Geschäftsbeziehung vereinbaren die beiden Unternehmen eine Vereinbarung zur Währungsrisikoteilung. Die Zahlung durch ABC ist in drei Monaten fällig, und das Unternehmen stimmt zu, EC in drei Monaten zu einem Kassakurs von 1 € = 1,30 $ zu zahlen, was bedeutet, dass jede Turbine 1,3 Millionen $ kosten würde, für eine Gesamtzahlungsverpflichtung von 13 Millionen $. Der Währungsrisikoteilungsvertrag zwischen EC und ABC legt fest, dass der Preis pro Turbine angepasst wird, wenn der Euro unter 1,25 $ oder über 1,35 $ gehandelt wird.

Somit bildet eine Preisspanne von 1,25 $ bis 1,35 $ die neutrale Zone, in der das Währungsrisiko nicht geteilt wird.

Nehmen Sie an, dass der Kassakurs in drei Monaten 1 € = 1,38 $ beträgt. Anstatt EC den Gegenwert von 1,38 Millionen US-Dollar (oder 1 Million Euro) pro Turbine zu zahlen, teilen die beiden Unternehmen die Differenz zwischen dem Grundpreis von 1,3 Millionen US-Dollar und dem aktuellen Preis (in US-Dollar) von 1,38 Millionen US-Dollar. Der bereinigte Preis pro Turbine beträgt demnach 1,34 Millionen US-Dollar in Euro, was bei einem aktuellen Wechselkurs von 1,38 971.014,50 Euro entspricht. Somit hat ABC einen Preisnachlass von 2,9 % erhalten, was die Hälfte der 5,8 %igen Abwertung des Dollars gegenüber dem Euro ist. Der von ABC an EC gezahlte Gesamtpreis beträgt somit 9,71 Millionen Euro, was bei einem Wechselkurs von 1,38 exakt 13,4 Millionen US-Dollar entspricht.

Wenn andererseits der Kassakurs in drei Monaten 1 € = 1,22 $ beträgt, anstatt ABC den Gegenwert von 1,22 Millionen $ pro Turbine an EC zu zahlen, teilen sich die beiden Unternehmen die Differenz zwischen dem Grundpreis von 1,3 Millionen $ und dem aktuellen Preis von 1,22 $ Million. Der bereinigte Preis pro Turbine entspricht daher dem Euro-Gegenwert von 1,26 Millionen US-Dollar, was 1.032.786,89 Euro (zum aktuellen Wechselkurs von 1,22) entspricht. Am Ende zahlt ABC zusätzlich 3,28 % pro Turbine, was die Hälfte der 6,56 % Aufwertung des Dollars ausmacht.

Höhepunkte

  • Diese Vereinbarungen sind weder standardisiert noch alltäglich, und daher hängen das Vorhandensein einer solchen Vereinbarung und ihre Bedingungen von der Fähigkeit einer der Gegenparteien ab, mit der anderen zu verhandeln.

  • Klauseln zur Aufteilung des Währungsrisikos beinhalten typischerweise einen vorher festgelegten Basiswechselkurs und einen Schwellenwert, der, wenn er überschritten wird, die gegenseitige Aufteilung des Verlusts auslöst.

  • Die Teilung des Währungsrisikos ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Kontrahenten eines Handels oder Geschäfts, sich an Verlusten aufgrund von Währungsrisiken oder Wechselkursschwankungen zu beteiligen.