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Laufen mit dem Land

Laufen mit dem Land

Was läuft mit dem Land?

"Running with the Land" bezieht sich auf die Rechte und Vereinbarungen in einer Immobilienurkunde , die unabhängig vom Eigentum beim Land verbleiben. Wenn Rechte und Vereinbarungen mit dem Land laufen, wenn das Eigentum den Besitzer wechselt. Die Rechte sind an das Eigentum (Land) und nicht an den Eigentümer gebunden und gehen von Urkunde zu Urkunde über, wenn das Land von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen wird.

Laufen mit dem Land verstehen

Es gibt zwei Arten von Bündnissen, von denen gesagt wird, dass sie mit dem Land laufen: bejahende und restriktive. Ein positiver Bund legt etwas fest, zu dem die Eigentümer verpflichtet sind, während ein restriktiver Bund etwas umreißt, das die Eigentümer unterlassen müssen. Eigentümer werden durch positive Vereinbarungen als „belastet“ beschrieben und müssen restriktive Vereinbarungen „durchsetzen“.

Ein Beispiel für einen positiven Vertrag, der mit dem Land laufen würde, ist einer, der verlangt, dass alle Häuser auf dem Land mindestens eine bestimmte Quadratmeterzahl haben. Ein Beispiel für einen restriktiven Vertrag, der mit dem Land gelten würde, könnte sein, dass auf dem Grundstück keine Viehhaltung erlaubt ist. Verträge, die mit dem Land laufen, sollen eine geordnete Landentwicklung anleiten.

Die Einräumung von Rechten im Rahmen von Dienstbarkeiten, bei denen ein Eigentümer einer Partei erlaubt, ein Stück seines Eigentums in irgendeiner Weise zu nutzen, wird normalerweise nicht übertragen. Unter bestimmten Umständen kann eine entsprechende Dienstbarkeit gewährt werden, die es ermöglicht, diese Rechte mit dem Grundstück zu vertreiben.

Wenn beispielsweise der Eigentümer eines Grundstücks auf seinem Grundstück ein Ölvorkommen entdeckt, könnte er Bohrrechte an eine Ölgesellschaft vergeben, die ein benachbartes Grundstück besaß. Wenn der Grundstückseigentümer später sein Land verkauft, würden die der Ölgesellschaft eingeräumten Bohrrechte mit dem Land verfallen.

Zugehörige Dienstbarkeiten sind in der Regel nur dann rechtmäßig, wenn sie von einem Grundstückseigentümer dem Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks gewährt werden.

Laufen mit den Landrechten mit Dienstbarkeiten und Privatheit

Die Durchsetzung oder Belastung von Verträgen, die mit dem Land verbunden sind, kann durch Privatheitsbedingungen geregelt werden und kann mit bestimmten Dienstbarkeiten ins Spiel kommen.

Es gibt Fälle, in denen benachbarte Ländereien, die von verschiedenen Eigentümern gehalten werden, Verträge schließen, die mit dem Land laufen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Eigentümer mit zwei angrenzenden Grundstücken eine Parzelle an einen neuen Eigentümer verkauft. Der ursprüngliche Eigentümer kann sich mit dem neuen Eigentümer der zweiten Parzelle über die künftige Nutzung des Grundstücks einigen. Eine solche Beziehung wird als horizontale Privatheit bezeichnet, und die vereinbarten Vereinbarungen würden auch für zukünftige Eigentümer der zweiten Parzelle mit dem Land laufen.

Wenn in einem vergleichbaren Beispiel der Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke eine Parzelle an einen Mieter vermietet und sie Rechte und Zusicherungen bezüglich der Nutzung vereinbaren, wäre dies ebenfalls ein horizontales Privatrecht. Die Verträge, die sie schließen, würden wieder mit dem Land für das zweite Paket laufen.

Bei Nachlässen und Eigentum, das geerbt oder direkt an neue Eigentümer weitergegeben wird, wird dies als vertikale Privatheit bezeichnet. Vom Vorbesitzer geschlossene Vereinbarungen könnten mit dem Land bei der Übertragung an zukünftige Eigentümer fortgeführt werden.

Höhepunkte

  • Es gibt zwei Arten von Verträgen, die mit dem Land gelten: bejahende Vereinbarungen, zu denen der Eigentümer verpflichtet ist, und restriktive Vereinbarungen, die Eigentümer unterlassen müssen.

  • Das Laufen mit den Landrechten bewegt sich von Urkunde zu Urkunde, wenn das Land von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen wird.

  • Running with the Land beschreibt die Rechte in einer Immobilienurkunde, die unabhängig vom Eigentum beim Land verbleiben.