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12b-1 Fonds

12b-1 Fonds

Was ist ein 12b-1-Fonds?

Ein 12b-1-Fonds ist ein Investmentfonds, der seinen Inhabern eine 12b-1-Gebühr berechnet. Eine 12b-1-Gebühr deckt die Vertriebs- und Marketingkosten eines Investmentfonds. Es wird häufig als Provision an Makler für den Verkauf des Fonds verwendet.

12b-1-Fonds nehmen einen Teil der gehaltenen Anlagevermögen und verwenden sie, um teure Gebühren und Vertriebskosten zu bezahlen. Diese Kosten sind in der Kostenquote des Fonds enthalten und werden im Verkaufsprospekt beschrieben. 12b-1-Gebühren werden manchmal als „ level load “ bezeichnet.

12b-1-Fonds verstehen

Der Name 12b-1 stammt von der Regel 12b-1 des Investment Company Act von 1940,. die es Fondsgesellschaften erlaubt, als Vertriebsstellen für ihre eigenen Anteile zu fungieren. Regel 12b-1 besagt ferner, dass das eigene Vermögen eines Investmentfonds zur Zahlung von Vertriebsgebühren verwendet werden kann.

Zu den Vertriebsgebühren gehören Gebühren für die Vermarktung und den Verkauf von Fondsanteilen, wie z. B. die Vergütung von Maklern und anderen, die Fondsanteile verkaufen, und die Bezahlung von Werbung, den Druck und Versand von Prospekten an neue Anleger sowie den Druck und Versand von Verkaufsunterlagen. Die SEC beschränkt die Höhe der 12b-1-Gebühren, die Fonds zahlen dürfen, nicht, aber gemäß den FINRA -Regeln dürfen 12b-1-Gebühren, die zur Zahlung von Marketing- und Vertriebskosten (im Gegensatz zu Servicekosten für Anteilinhaber) verwendet werden, 0,75 % der Fondskosten nicht übersteigen durchschnittliches Nettovermögen pro Jahr.

12b-1 Gebühren

Einige 12b-1-Pläne genehmigen und beinhalten auch „Servicegebühren für Anteilseigner“, d. h. Gebühren, die an Personen gezahlt werden, um auf Anlegeranfragen zu antworten und Anlegern Informationen über ihre Anlagen bereitzustellen. Ein Fonds kann Servicegebühren für Anteilinhaber zahlen, ohne einen 12b-1-Plan anzunehmen. Wenn Servicegebühren für Anteilinhaber Teil des 12b-1-Plans eines Fonds sind, werden diese Gebühren in dieser Kategorie der Gebührentabelle aufgeführt.

Wenn Servicegebühren für Anteilseigner außerhalb eines 12b-1-Plans gezahlt werden, werden sie in die Kategorie „Sonstige Aufwendungen“ aufgenommen, die unten erläutert wird. Die FINRA legt eine jährliche Obergrenze von 0,25 % für Servicegebühren für Aktionäre fest (unabhängig davon, ob diese Gebühren als Teil eines 12b-1-Plans genehmigt werden).

Ursprünglich sollte die Regel Werbe- und Marketingkosten bezahlen; Heute wird jedoch nur ein sehr kleiner Prozentsatz der Gebühr für diese Kosten aufgewendet.

0,75 %

0,75 % ist der aktuelle Höchstbetrag des Nettovermögens eines Fonds, der einem Anleger als 12b-1-Gebühr in Rechnung gestellt werden kann.

Besondere Überlegungen

12b-1-Fonds sind in den letzten Jahren in Ungnade gefallen. Die Zunahme von Optionen für börsengehandelte Fonds (ETF) und die anschließende Zunahme von Optionen für Investmentfonds mit niedrigen Gebühren haben den Verbrauchern eine große Auswahl an Optionen geboten. Insbesondere gelten 12b-1-Gebühren als Totgewicht, und Experten glauben, dass Verbraucher, die sich umschauen, vergleichbare Mittel finden können wie diejenigen, die 12b-1-Gebühren erheben.

Höhepunkte

  • 12b-1-Fonds, die einst beliebt waren, haben in den letzten Jahren das Interesse der Anleger verloren, insbesondere angesichts des Aufstiegs von börsengehandelten Fonds (ETFs) und kostengünstigen Investmentfonds.

  • Bei einem 12b-1-Fonds fällt eine 12b-1-Gebühr an, die die Verkaufs- und Vertriebskosten eines Fonds abdeckt.

  • Diese Gebühr ist ein Prozentsatz des Marktwerts des Fonds, im Gegensatz zu Fonds, die eine Lade- oder Verkaufsgebühr erheben.

  • 12b-1-Gebühren umfassen die Kosten für die Vermarktung und den Verkauf von Fondsanteilen, die Bezahlung von Maklern und anderen Verkäufern der Fonds sowie Werbekosten, z. B. für den Druck und Versand von Fondsprospekten an die Anleger.