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Verordnung Fair Disclosure (Reg FD)

Verordnung Fair Disclosure (Reg FD)

Was ist Regulation Fair Disclosure (Reg FD)?

Regulation Fair Disclosure (Reg FD) ist eine Regel der Securities and Exchange Commission (SEC), die eine selektive Offenlegung durch öffentliche Unternehmen gegenüber Marktexperten und bestimmten Aktionären verhindern soll.

Reg FD besagt, dass, wenn ein börsennotiertes Unternehmen oder ein Aktienemittent wesentliche nichtöffentliche Informationen über diesen Emittenten oder seine Wertpapiere an eine begrenzte Gruppe von Personen weitergibt, der Emittent diese Informationen ebenfalls öffentlich bekannt geben muss. Solche Offenlegungen müssen gleichzeitig erfolgen, wenn es sich um eine absichtliche Weitergabe von Informationen handelt, oder unverzüglich, wenn die Weitergabe von Informationen nicht beabsichtigt war.

Fair Disclosure-Verordnung verstehen (Reg FD)

Viele Unternehmen haben in der Vergangenheit wichtige Informationen in Meetings und Telefonkonferenzen veröffentlicht,. die nicht allen Aktionären und der Öffentlichkeit zugänglich waren. Das Ziel von Reg FD ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen und im Wesentlichen die Wettbewerbsbedingungen zwischen Privatanlegern und institutionellen Anlegern anzugleichen.

Reg FD wurde als Reaktion auf Vorfälle geschaffen, in denen Aktienemittenten ausgewählte institutionelle Anleger und Analysten vorab über Gewinnergebnisse und andere nicht öffentliche Informationen informierten. Dies schuf Umstände, die es denjenigen mit den Informationen ermöglichten, auf Kosten der übrigen Anlegergemeinschaft Gewinne zu erzielen oder Verluste zu vermeiden.

Aufgrund solcher unlauteren Offenlegungspraktiken kamen Bedenken hinsichtlich eines Vertrauensverlusts der Anleger in die Integrität von Unternehmensdaten auf. Auch die Weitergabe nichtöffentlicher Informationen an ausgewählte Gruppen könnte an illegalen Insiderhandel grenzen. Die neuen Regeln traten im Oktober 2000 in Kraft.

Unternehmen müssen auch Aufzeichnungen ihrer Telefonkonferenzen mit Analysten nach Ende dieser Sitzungen der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Besondere Überlegungen

Reg FD ist in seiner Anwendung eingeschränkt. Die Regel gilt nicht für alle Kommunikationen mit anderen Personen als dem Emittenten. Sie gilt insbesondere für die Kommunikation und Interaktion mit Wertpapiermarktfachleuten. Sie gilt auch für Inhaber von Wertpapieren des Emittenten in Situationen, in denen es wahrscheinlich oder nach vernünftigem Ermessen möglich ist, dass die Informationen ihre Handelstätigkeit beeinflussen.

Zu den Personen, die unter die Aufsicht von Reg FD fallen, gehören hochrangige Beamte eines Emittenten und andere, die regelmäßig mit Wertpapierinhabern und Wertpapiermarktfachleuten kommunizieren. Auf diese Weise können Unternehmen weiterhin Offenlegungen gegenüber den Medien vornehmen oder standardmäßige Geschäftsmitteilungen wie Pressemitteilungen herausgeben.

Börsennotierte Unternehmen können Gewinn- und Prognoseanrufe durchführen, um Analysten über aktuelle Entwicklungen und Pläne zu informieren. Diese Telefonkonferenzen müssen jedoch mit gleichzeitig herausgegebenen Pressemitteilungen abgestimmt werden, in denen die Erklärungen des Unternehmens während dieser Telefonate aufgeführt sind.

Aufzeichnungen der Gespräche werden auch nach Ende der Sitzungen zur Verfügung gestellt, damit jeder in der Öffentlichkeit hören kann, was gesagt wurde. Das Unternehmen kann auch ein Formular 8-K bei der SEC einreichen, um die Offenlegung der weitergegebenen Informationen zu ermöglichen.

Höhepunkte

  • Ziel der Reg FD war es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anleger zu schaffen und einen Vertrauensverlust in die Märkte zu verhindern.

  • Die Regulation Fair Disclosure (Reg FD) wurde im Oktober 2000 eingeführt, um Unternehmen daran zu hindern, wichtige Informationen selektiv gegenüber Marktexperten und bestimmten Aktionären offenzulegen.

  • Gemäß Reg FD müssen Unternehmen, die Gewinn- und Prognoseanrufe zur Aktualisierung von Aktienanalysten durchführen, gleichzeitig eine Pressemitteilung herausgeben, um diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.