Abschnitt 16
Was ist Abschnitt 16?
Abschnitt 16 ist eine Regel im Securities Exchange Act von 1934 (SEA), die die Verantwortlichkeiten für die Einreichung von Aufsichtsbehörden formuliert, die Direktoren, leitende Angestellte und Hauptaktionäre gesetzlich einhalten müssen. Der Securities and Exchange Act von 1934 ist ein Gesetz, das den Sekundärhandel mit Wertpapieren in den USA regelt. Diese weitreichende Gesetzgebung wurde 1934 als Teil der Bemühungen eingeführt, mehr Transparenz und weniger Betrug bei Finanzgeschäften zu gewährleisten. Der Securities and Exchange Act von 1934 kann dem Securities Act von 1933 gegenübergestellt werden, der die Erstausgabe von Wertpapieren regelt.
Gemäß Abschnitt 16 muss jeder, der direkt oder indirekt ein wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 10 % eines Unternehmens ist, oder ein Direktor oder leitender Angestellter des Emittenten eines solchen Wertpapiers, die gemäß Abschnitt 16 erforderlichen Erklärungen einreichen.
Abschnitt 16 verstehen
Abschnitt 16 schreibt Einreichungsstandards für „Insider“ vor. Insider sind alle leitenden Angestellten, Direktoren oder Aktionäre, die Aktien besitzen, die direkt oder indirekt zu einem wirtschaftlichen Eigentum von mehr als 10 % der Stammaktien oder einer anderen Aktienklasse des Unternehmens führen.
Abschnitt 16 gilt auch für Anleger in Aktiengesellschaften, die festverzinsliche Wertpapiere (dh Anleihen) besitzen, die an nationalen Börsen gehandelt werden. Jeder, der als Insider eingestuft werden kann, muss bei der SEC spezielle Formulare einreichen, die seine Beteiligungen offenlegen. Diese Dokumente beschreiben auch, wie sich ihre Anlagepositionen im Laufe der Zeit angesichts früherer Transaktionen verändert haben.
Die Bestimmungen von Abschnitt 16 betrachten eine Person als wirtschaftlich Berechtigten, selbst wenn diese Person keine direkte Kapitalbeteiligung an einem bestimmten Unternehmen hat. Wenn beispielsweise eine Person Teil eines gemeinsamen Haushalts ist, in dem ein unmittelbares Familienmitglied eine wirtschaftliche Beteiligung an einem erfassten Unternehmen besitzt, unterliegt diese Person gleichermaĂźen den Anmeldeanforderungen von Abschnitt 16.
Ein finanzielles Interesse an einem Unternehmen kann auch indirekt bestehen, wenn mehrere Personen als Gruppe handeln, die gemeinsam Wertpapiere eines betroffenen Unternehmens erwirbt, besitzt und verkauft. DarĂĽber hinaus betrachtet Abschnitt 16 diejenigen, die Aktienderivate besitzen, die bei ihrer AusĂĽbung Eigenkapitalanteile liefern, als wirtschaftliche EigentĂĽmer.
Abschnitt 16 Einreichungsanforderungen
Gemäß Abschnitt 16 müssen Insider die Formulare 3, 4 und 5 einreichen. Diese Formulare können elektronisch eingereicht werden. Die SEC verlangt Formular 3,. das eine anfängliche Erklärung des wirtschaftlichen Eigentums darstellt, wenn es einen Börsengang (IPO) von Aktien oder Schuldtiteln gibt oder wenn eine Person Direktor, leitender Angestellter oder Inhaber von mindestens 10 % der Anteile wird die Aktien eines Unternehmens.
Neue Direktoren, neue leitende Angestellte und neue bedeutende Aktionäre müssen Formular 3 innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb solcher Anlagevermögen einreichen. Wenn es eine wesentliche Änderung in den Beteiligungen von Insidern eines Unternehmens gibt, müssen sie Formular 4 bei der SEC einreichen. Darüber hinaus verlangt Abschnitt 16, dass Insider, die während eines bestimmten Jahres Aktientransaktionen durchführen, auch Formular 5 einreichen, wenn die Transaktionen nicht bereits auf Formular 4 gemeldet wurden.
Höhepunkte
Abschnitt 16 schreibt Meldestandards für „Insider“ vor und definiert Insider als alle leitenden Angestellten, Direktoren oder Aktionäre, die Aktien besitzen, die direkt oder indirekt zu einem wirtschaftlichen Eigentum von mehr als 10 % der Stammaktien oder einer anderen Aktienklasse des Unternehmens führen.
Abschnitt 16 ist eine Vorschrift des Securities Exchange Act von 1934 (SEA), die die Pflichten zur Einreichung von Aufsichtsbehörden festlegt, zu deren Einhaltung Direktoren, leitende Angestellte und Hauptaktionäre gesetzlich verpflichtet sind.