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Was geht an die Börse?

Der Börsengang ist der Verkauf von Aktien, die früher in Privatbesitz waren und nun erstmals neuen Investoren zur Verfügung stehen, auch bekannt als Initial Public Offering (IPO).

Wie der Börsengang funktioniert

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, hat die breite Öffentlichkeit zum ersten Mal die Möglichkeit, Aktien zu kaufen. Der Prozess des Börsengangs stellt einzigartige Herausforderungen dar und wird am besten mit einem sachkundigen und erfahrenen Team an der Spitze bewältigt. Ein wichtiges Mitglied dieses Teams ist ein erfahrener Wertpapieranwalt. Jedes Mitglied des Teams hat jedoch eine wichtige Verantwortung, das Unternehmen durch den IPO-Prozess zu führen.

Die obligatorische SEC-S-1-Einreichung umfasst nicht unbedingt alle früheren Finanzinformationen, weshalb vor einer Investition in einen Börsengang unbedingt zusätzliche Recherchen durchgeführt werden müssen.

Voraussetzungen für den Börsengang

1. Genehmigung durch den Vorstand

Der Börsengang beginnt mit einem Vorschlag an den Vorstand der Gesellschaft durch die Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Vorschlag enthält Einzelheiten und Diskussionen über die bisherige Leistung, die Ziele, den Geschäftsplan und die Finanzprognosen des Unternehmens. Das Management empfiehlt dann den Eintritt in den öffentlichen Markt. Über die Weiterführung entscheidet nach sorgfältiger Prüfung der Vorstand.

2. Team zusammenstellen

Nach der Genehmigung beginnt das Management mit der Zusammenstellung des IPO-Teams, das normalerweise mit einem Wertpapieranwalt und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beginnt.

3. Finanzdaten überprüfen und neu darstellen

Nach der Genehmigung werden die Jahresabschlüsse des Unternehmens für die vorangegangenen fünf Jahre sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst, um den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) zu entsprechen. Bestimmte Transaktionen, die für Privatunternehmen in Ordnung sind, wie etwa einige Sale-Leaseback- Vereinbarungen, werden dann eliminiert und die Abschlüsse entsprechend angepasst. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernimmt die Federführung bei diesem Überprüfungs- und Anpassungsschritt.

4. Absichtserklärung mit der Investmentbank

Jetzt wählt das Unternehmen eine Investmentbank aus und stellt eine Absichtserklärung aus,. um die Beziehung zu formalisieren und die Gebühren der Investmentbank, die Angebotsgröße, die Preisspannen und andere Parameter zu skizzieren.

5. Prospektentwurf

Mit einer unterschriebenen Absichtserklärung erstellen die Wertpapieranwälte und Wirtschaftsprüfer den Prospekt. Ein Prospekt wird geschrieben, um ihn den Anlegern sowohl als Verkaufsdokument als auch als rechtliches Offenlegungsdokument vorzulegen. Ein Prospekt erfordert:

  • Beschreibung des Geschäfts

  • Erläuterung der Managementstruktur

  • Offenlegung der Managementvergütung

  • Offenlegung von Transaktionen zwischen dem Unternehmen und dem Management

  • Namen der Hauptaktionäre und ihrer Anteile an der Gesellschaft

  • Geprüfte Jahresabschlussbilanz

  • Diskussion über den Betrieb und die Finanzlage des Unternehmens

  • Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Emissionserlöses

  • Diskussion über den Verwässerungseffekt auf bestehende Aktien

  • Aufschlüsselung der Dividendenpolitik des Unternehmens

  • Beschreibung der Kapitalisierung des Unternehmens

  • Beschreibung des Übernahmevertrags

6. Sorgfaltspflicht

Die Investmentbank und die Wirtschaftsprüfer des Unternehmens werden das Management, den Betrieb, die Finanzlage, die Wettbewerbsposition, die Leistung sowie die Geschäftsziele und den Plan des Unternehmens prüfen. Sie überprüfen auch die Arbeitskräfte, Lieferanten, Kunden und die Branche des Unternehmens. Häufig machen die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung Prospektänderungen erforderlich.

7. Vorläufiger Verkaufsprospekt

Ein vorläufiger Prospekt muss der SEC und den zuständigen Börsenaufsichtsbehörden vorgelegt werden. Staatliche Wertpapierkommissionen können ebenfalls zur Unterzeichnung aufgefordert werden. Die SEC kommentiert normalerweise den Prospekt, normalerweise in Form von Anforderungen für zusätzliche Offenlegungen oder Erläuterungen.

8. Syndizierung

Nachdem der vorläufige Prospekt bei der SEC eingereicht wurde, sollte die Investmentbank ein „Syndikat“ aus anderen Investmentbanken zusammenstellen, das versuchen wird, Teile des Angebots an Investoren zu verkaufen. Die Versammlung des Syndikats generiert oft nützliche Informationen, die helfen, die Preisspanne der Aktien einzuengen.

9. Roadshow

Unternehmensleitung und Investmentbanker führen oft eine Reihe von Treffen mit potenziellen Investoren und Analysten durch. Diese Roadshow ist eine formelle Präsentation des Managements über die Finanzlage, den Betrieb, die Leistung, die Märkte und die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens. Anschließend stellen die potenziellen Investoren und Analysten Fragen zum Unternehmen.

10. Fertigstellung des Prospekts

Der Prospekt muss entsprechend den Kommentaren der SEC überarbeitet werden. Wenn die SEC die Registrierung für wirksam erklärt, kann das Unternehmen mit dem Prospekt „drucken“.

11. Festlegung des Angebots

Am Tag vor Inkrafttreten der Registrierung und Verkaufsbeginn wird das Angebot bepreist. Der Investmentbanker wird einen Preis für die Genehmigung des Unternehmens vorschlagen und dabei die Unternehmensleistung, die Preisgestaltung von Wettbewerbsangeboten, Roadshow-Ergebnisse sowie die allgemeinen Markt- und Branchenbedingungen berücksichtigen. Der Investmentbanker gibt auch Empfehlungen zum Umfang des Angebots unter Berücksichtigung des erforderlichen Kapitals, der Investorennachfrage und der Kontrolle über das Unternehmen.

12. Drucken

Ein erfahrener Finanzdrucker, der über ausreichende Druckkapazitäten verfügt und mit den Vorschriften der SEC bezüglich der Verwendung von Grafiken vertraut ist, erhält den endgültigen Prospekt zum beschleunigten Druck.

Höhepunkte

  • Der Angebotspreis basiert auf mehreren Faktoren und wird vom Investmentbanker am Tag vor Inkrafttreten der Registrierung festgelegt.

  • Die ursprünglich vom Unternehmen ausgewählte Investmentbank stellt ein Konsortium aus anderen Banken zusammen, bevor sie potenziellen Investoren eine Roadshow präsentiert.

  • Der endgültige von der SEC genehmigte Prospekt wird zum Druck an eine erfahrene Finanzdruckerei geschickt, die mit den Vorschriften der SEC vertraut ist.

  • Während des IPO-Prozesses werden viele Facetten des Unternehmens geprüft, vorbereitet und der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) als Teil ihres Prospektentwurfs vorgelegt. Während des Überprüfungsprozesses wird sich dieses Dokument ändern und erweitern.

  • Der Prozess eines Börsengangs umfasst mehrere wichtige und sensible Schritte, die das Unternehmen und potenzielle Investoren schützen.