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Städtische Anleihearbitrage

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Was ist Municipal Bond Arbitrage?

Kommunalanleihen-Arbitrage bezieht sich auf die Strategie, die ein Anleger anwendet, wenn er den Steuerbefreiungsstatus von Kommunalanleihen nutzt, um das Durationsrisiko seines Portfolios abzusichern .

Municipal Bond Arbitrage verstehen

Kommunalanleihen-Arbitrage beinhaltet die Absicherung eines Portfolios steuerbefreiter Kommunalanleihen durch gleichzeitiges Shorten von gleichwertigen steuerpflichtigen Unternehmensanleihen mit gleicher Laufzeit. Municipal Bond Arbitrage wird allgemein auch als Municipal Bond Relative Value Arbitrage, Municipal Arbitrage oder einfach nur „Muni-Arb“ bezeichnet.

Das Durationsrisiko ist das Risiko, dem ein Anleger, insbesondere ein Anleihegläubiger,. durch Zinsänderungen ausgesetzt ist, die sich negativ auf den Marktwert seiner festverzinslichen Anlagen auswirken können. Die Municipal Bond Arbitrage-Strategie zielt darauf ab, das Kredit- und Durationsrisiko durch den Einsatz von Kommunalanleihen und Zinsswaps ähnlicher Qualität und Laufzeit zu minimieren. Die implizite Annahme bei dieser Methode sind die Kommunalanleihen, und Zinsswaps werden weiterhin eine enge Korrelation aufweisen.

Da Zinszahlungen aus Kommunalanleihen von der Bundeseinkommensteuer befreit sind, kann ein Arbitrageur aus dem Kommunalobligationen-Portfolio Nachsteuereinkünfte erzielen, die höher sind als die auf den Zinsswap gezahlten Zinsen. Diese Strategie kann für einige Anleger in Steuerklassen mit hohem Einkommen eine besonders attraktive Option sein. Arbitrage-Möglichkeiten werden oft als risikoarm angesehen, da sie im Allgemeinen mit sehr wenig oder keinem negativen Cashflow verbunden sind.

Inhaber von Kommunalanleihen kaufen beispielsweise häufig ein Portfolio von steuerbefreiten Kommunalanleihen von hoher Qualität. Gleichzeitig verkaufen sie eine Sammlung gleichwertiger steuerpflichtiger Unternehmensanleihen, um vom Steuersatz zu profitieren. Positive, steuerfreie Renditen aus der Arbitrage von Kommunalanleihen können zweistellig sein.

Die Berechnung der Arbitrage von Kommunalanleihen erfordert zahlreiche komplexe Faktoren und Berechnungen. Die Berechnungen umfassen die Bestimmung der tatsächlichen Rendite einer Kommunalanleihe und die Berechnung der wahren zulässigen Erträge unter Verwendung dieser tatsächlichen Rendite. Der Anleger würde dann zukünftige Wertberechnungen auf der Differenz zwischen dem Datum des Erhalts der Anlageerträge und dem Berechnungsdatum vornehmen.

##Communal Bond Arbitrage-Compliance

Steuerbefreite Emittenten von Kommunalanleihen unterliegen strengen Arbitrage-Compliance-Regeln des Bundes als Bedingung für Emissionsanforderungen, wie z. B. Anleiheklauseln. Alle berechneten Gewinne, die als Rabatte bezeichnet werden, müssen an die Bundesregierung gezahlt werden. Bundesarbitrageregeln sollen verhindern, dass Emittenten von steuerbefreiten Anleiheschulden übermäßige oder vorzeitige Schulden aufnehmen und daher von der Investition von Anleiheerlösen in ertragsgenerierende Anlagen profitieren.

Bundeseinkommensteuergesetze schränken die Möglichkeit ein, Arbitrage in Verbindung mit steuerbefreiten Anleihen oder anderen steuerbegünstigten Bundesanleihen zu verdienen. Arbitrage muss sorgfältig berechnet und dokumentiert werden, um einer potenziellen IRS-Arbitrage-Rückvergütungsprüfung zu entsprechen. Gewinne müssen auf dem IRS-Formular 8038-T gemeldet und mindestens alle fünf Jahre eingereicht werden. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann zu Geldstrafen oder zum Verlust der Steuerbefreiung der Anleihen führen.

Höhepunkte

  • Kommunalanleihen-Arbitrage bezieht sich auf die Strategie, die ein Anleger anwendet, wenn er den Steuerbefreiungsstatus von Kommunalanleihen nutzt, um das Durationsrisiko seines Portfolios abzusichern.

  • Kommunale Anleihen-Arbitrage-Strategien können für einige Anleger in Steuerklassen mit hohem Einkommen eine besonders attraktive Option sein.

  • Municipal Bond Arbitrage umfasst die Absicherung eines Portfolios von steuerbefreiten Municipal Bonds durch gleichzeitiges Shorten von gleichwertigen steuerpflichtigen Unternehmensanleihen derselben Laufzeit.