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Tier-3-Kapital

Tier-3-Kapital

Was ist Tier-3-Kapital?

Tier-3-Kapital ist tertiäres Kapital, das viele Banken halten, um ihr Marktrisiko, Rohstoffrisiko und Fremdwährungsrisiko aus Handelsaktivitäten zu decken. Tier-3-Kapital umfasst eine größere Vielfalt an Fremdkapital als Tier-1- und Tier-2-Kapital,. ist jedoch von viel geringerer Qualität als beide. Unter Basel III wird das Tier-3-Kapital vollständig abgeschafft.

##Tier-3-Kapital verstehen

Tier-3-Kapitalschulden können im Vergleich zu Tier-2-Kapital eine größere Anzahl nachrangiger Emissionen umfassen. Um sich als Tier-3-Kapital zu qualifizieren, müssen Vermögenswerte gemäß den Basel-II-Abkommen auf nicht mehr als das 2,5-fache des Tier-1-Kapitals einer Bank begrenzt, unbesichert,. nachrangig und mit einer ursprünglichen Laufzeit von mindestens zwei Jahren sein.

Tier-3-Kapital und die Basler Abkommen

Die Eigenkapitalklassen für große Finanzinstitute stammen aus den Baseler Abkommen. Dabei handelt es sich um eine Reihe von drei Vorschriften (Basel I, Basel II und Basel III), mit deren Einführung der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) 1988 begann. Im Allgemeinen enthalten alle Basler Abkommen Empfehlungen zu Bankenvorschriften in Bezug auf Kapitalrisiko, Marktrisiko und Betriebsrisiko.

Ziel der Abkommen ist es sicherzustellen, dass Finanzinstitute über genügend Eigenkapital verfügen, um Verpflichtungen nachzukommen und unerwartete Verluste aufzufangen. Während Verstöße gegen die Basler Vereinbarungen keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, sind die Mitglieder für die Umsetzung der Vereinbarungen in ihren Heimatländern verantwortlich.

Basel I forderte internationale Banken auf, einen Mindestkapitalbetrag (8 %) zu halten, basierend auf einem Prozentsatz der risikogewichteten Aktiva. Basel I klassifizierte die Vermögenswerte einer Bank auch in fünf Risikokategorien (0 %, 10 %, 20 %, 50 % und 100 %), basierend auf der Art des Schuldners (z. B. Staatsschulden, Entwicklungsbankschulden, Schulden des privaten Sektors). , und mehr).

Neben den Mindesteigenkapitalanforderungen konzentrierte sich Basel II auf die regulatorische Aufsicht und die Marktdisziplin . Basel II hat die Unterteilung des anrechenbaren regulatorischen Eigenkapitals einer Bank in drei Stufen hervorgehoben.

Der BCBS veröffentlichte Basel III im Jahr 2009 nach der Finanzkrise von 2008. Basel III soll die Fähigkeit des Bankensektors verbessern, mit finanziellem Stress umzugehen, das Risikomanagement verbessern und die Transparenz einer Bank stärken. Die Umsetzung von Basel III wurde auf 2022 verschoben.

Tier-1-Kapital, Tier-2-Kapital und Tier-3-Kapital

Tier-1-Kapital ist das Kernkapital einer Bank,. das aus Eigenkapital und einbehaltenen Gewinnen besteht; es ist von höchster Qualität und kann schnell liquidiert werden. Dies ist der eigentliche Test für die Zahlungsfähigkeit einer Bank. Tier-2-Kapital umfasst Neubewertungsrücklagen,. hybride Kapitalinstrumente und nachrangige Verbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält Tier-2-Kapital allgemeine Rückstellungen für Kreditverluste und stille Reserven.

Tier-1-Kapital soll die finanzielle Gesundheit einer Bank messen; Eine Bank verwendet Tier-1-Kapital, um Verluste aufzufangen, ohne den Geschäftsbetrieb einzustellen. Tier-2-Kapital ist ergänzend, dh weniger zuverlässig als Tier-1-Kapital. Das Gesamtkapital einer Bank wird als Summe ihres Tier-1- und Tier-2-Kapitals berechnet. Aufsichtsbehörden verwenden die Kapitalquote , um die Kapitaladäquanz einer Bank zu bestimmen und einzustufen . Tier-3-Kapital besteht aus nachrangigen Verbindlichkeiten zur Abdeckung des Marktrisikos aus Handelsaktivitäten.

Höhepunkte

  • Die Basler Vereinbarungen schreiben vor, dass Tier-3-Kapital nicht mehr als das 2,5-fache des Tier-1-Kapitals einer Bank betragen und eine Laufzeit von weniger als zwei Jahren haben darf.

  • Unbesicherte, nachrangige Schuldtitel bilden Tier-3-Kapital und sind von geringerer Qualität als Tier-1- und Tier-2-Kapital.

  • Tier-3-Kapital ist Kapital, das Banken halten, um das Marktrisiko bei ihren Handelsaktivitäten zu unterstützen.

  • Die Basel-II-Vereinbarungen haben den Bedarf an Tier-3-Kapital umrissen, und unter Basel III wird Tier-3-Kapital abgeschafft.