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Steuerpflichtiges Einkommen aus nicht verbundenen Unternehmen (UBTI)

Steuerpflichtiges Einkommen aus nicht verbundenen Unternehmen (UBTI)

Was bedeutet steuerpflichtiges Einkommen aus unabhängigen Unternehmen?

Steuerpflichtige Einkünfte aus nicht verbundenen Unternehmen (UBTI) sind Einkünfte, die regelmäßig von einer steuerbefreiten Körperschaft durch steuerpflichtige Tätigkeiten erzielt werden. Diese Einnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit der Hauptfunktion des Unternehmens, sondern werden benötigt, um einen kleinen Teil der Einnahmen zu erzielen .

Am 23. April 2020 hat der IRS vorgeschlagene Leitlinien zur Berechnung von UBTI herausgegeben. Die Anleitung gibt Steuerzahlern eine Anleitung zur Anwendung der UBTI-Siloregeln für steuerbefreite Organisationen .

Unrelated Business Taxable Income (UBTI) verstehen

Das Internal Revenue Code (IRC) Abschnitt 501 gewährt einer Vielzahl von steuerbefreiten und für beide Seiten vorteilhaften Organisationen den Steuerbefreiungsstatus. Eine Organisation, die als steuerbefreite Körperschaft anerkannt ist, z. B. eine gemeinnützige oder Bildungsorganisation, kann jedoch steuerpflichtig sein, wenn sie sich engagiert in und erzielt Einkünfte aus nicht damit zusammenhängender Geschäftstätigkeit. Der Internal Revenue Service ( IRS) definiert Einkünfte aus nicht zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten als Einkünfte aus einem regelmäßig ausgeübten Gewerbe oder Geschäft, das nicht wesentlich mit dem Zweck zusammenhängt, der die Grundlage für die Steuerbefreiung der Organisation bildet .

UBTI wurde 1950 eingeführt, um sicherzustellen, dass steuerbefreite Unternehmen bei gewinnbringenden Aktivitäten fair mit steuerpflichtigen Unternehmen konkurrieren. Darüber hinaus hindert oder begrenzt UBTI steuerbefreite Unternehmen daran, sich an Geschäften zu beteiligen, die nichts mit ihren Hauptzwecken zu tun haben. Die meisten Formen des passiven Einkommens,. wie Dividenden,. Zinserträge und Kapitalgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kapitalvermögen, werden nicht als UBTI behandelt. Wenn ein Anleger eine individuelle Altersvorsorge (IRA) hält,. die einfach in traditionelle Aktien investiert, Investmentfonds und ETFs gelten die UBTI-Regeln höchstwahrscheinlich nicht. Erwirtschaftet der Fonds jedoch Erträge, die als UBTI qualifiziert werden, kann der Fonds steuerpflichtig sein. Beispielsweise gelten Einnahmen aus einem Restaurantgeschäft, die in eine IRA fließen, als steuerpflichtig und unterliegen der UBTI-Steuer.

Einige Transaktionen, die als unabhängige Geschäftstätigkeit angesehen werden können, umfassen:

  • Kauf und Verkauf einer beträchtlichen Anzahl von Immobilien in einem Jahr

  • Durchführung von Geschäften in Unternehmen – wie Restaurants, Lebensmittelläden, Pensionen, Tankstellen usw. – die aktives Einkommen generieren und über eine Pass-Through- Gesellschaft betrieben werden,. wie z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) oder eine Master Limited Partnership ( MLP)

  • Verwendung von Margen bei einem Aktienkauf

  • Vergabe mehrerer privater Kredite innerhalb eines Jahres

Einkünfte aus berechtigten steuerpflichtigen Aktivitäten unterliegen einer geschätzten Steuer von bis zu 37 % auf Einkünfte über 12.750 USD (Stand 2019). Arbeitsblatt, das vom IRS bereitgestellt wird, um die Höhe der geschätzten erforderlichen Steuerzahlungen zu bestimmen. Eine steuerbefreite Organisation mit einem Bruttoeinkommen von 1.000 $ oder mehr aus einem unabhängigen Unternehmen muss zusätzliche Steuern beim IRS über das Formular 990-T einreichen. Eine Organisation muss geschätzte Steuern zahlen, wenn sie davon ausgeht, dass ihre Steuer für das Jahr 500 $ oder mehr betragen wird .

Höhepunkte

  • Steuerpflichtige Einkünfte aus nicht verbundenen Unternehmen (UBTI) sind Einkünfte, die regelmäßig von einer steuerbefreiten Körperschaft durch steuerpflichtige Tätigkeiten erzielt werden.

  • UBTI hindert oder schränkt steuerbefreite Unternehmen daran ein, Geschäfte zu tätigen, die nichts mit ihren Hauptzwecken zu tun haben.

  • Die meisten Formen des passiven Einkommens, wie Dividenden, Zinserträge und Kapitalgewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kapitalvermögen, werden nicht als UBTI behandelt.