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SEC-Formular 424B3

SEC-Formular 424B3

Was ist das SEC-Formular 424B3?

Das SEC-Formular 424B3 ist ein Änderungsformular, das die Securities and Exchange Commission (SEC) von Unternehmen einreichen muss, wenn sie Informationen zu ihrem Registrierungsprospekt ändern, ergänzen oder hinzufügen möchten, ohne den Prospekt in seiner ursprünglichen Form zu ändern .

Es gibt acht verschiedene Arten von Prospektänderungsformularen gemäß Rule 424 in Regulation C des Securities Act von 1933,. Titel 17, Teil 230. Unternehmen müssen das Prospektformular 424B3 gemäß Rule 424(b)(3) einreichen.

SEC-Formular 424B3 verstehen

Der Securities Act von 1933 wurde geschaffen, um einen regulatorischen Rahmen fĂĽr die Schaffung, Registrierung und Ausgabe von Anlagepapieren an Anleger bereitzustellen. Dieses Framework bietet regulatorische Protokolle fĂĽr Emittenten und schafft auch Transparenz fĂĽr Investoren.

Börsengang (IPO) anstreben, müssen sich gemäß Titel 17, Teil 230, Regeln 400 bis 498 des Securities Act von 1933 bei der SEC registrieren. Die Regeln 400 bis 498, auch bekannt als Regulation C, gelten für die IPO-Prozess für die meisten neuen Emittenten, obwohl es auch einige alternative Einreichungsprotokolle gibt.

Regulation C des Securities Act von 1933 schreibt die Einreichung des Registrierungsformulars S-1 vor, das einen Prospekt des Emittenten enthält. Regulation C und Form S-1 enthalten auch klare Details zu anderen Informationen, die ein registrierendes Unternehmen beifügen muss, wie z. B. Finanzberichte und wesentliche Informationen.

Jede Person, die vorsätzlich gegen ordnungsgemäße Einreichungen und Offenlegungsprotokolle verstößt, kann mit fünf Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe von 10.000 US-Dollar oder beidem belegt werden. Dazu gehören Unternehmensdirektoren, Anwälte, Buchhalter, das gesamte Versicherungskonsortium und alle Personen, die das Formular S-1 unterzeichnet haben.

Nachdem das Formular S-1 eingereicht wurde, wird es von der SEC geprüft, die den Registrierungsantrag entweder annimmt oder ablehnt. In manchen Fällen möchten Unternehmen ihren ursprünglich genehmigten Formular-S-1-Prospekt möglicherweise nicht direkt ändern, nachdem er genehmigt wurde. Dies führt zu Regel 424 der Verordnung C, die acht verschiedene Optionen für die Bereitstellung von Informationen vorsieht, die zusätzlich mit dem Formular S-1-Prospekt verbunden sind.

SEC-Formular 424B3

Das SEC-Formular 424B3 ist eines der acht Formulare, die in den Regeln 424B (1-8) aufgeführt sind. Dieses spezielle Dokument muss ausgefüllt und der Regulierungsbehörde vorgelegt werden, wenn Tatsachen oder Ereignisse bekannt werden, die eine wesentliche Änderung oder Ergänzung der zuvor im letzten an die SEC gesendeten Prospekt enthaltenen Informationen darstellen.

Titel 17, Teil 230, Regel 424(B)(3) des Securities Act von 1933 besagt Folgendes:

Eine Prospektform, die andere als die in den Absätzen (b) (1), (2) und (6) dieses Abschnitts behandelten Tatsachen oder Ereignisse widerspiegelt, die eine wesentliche Änderung oder Ergänzung der im letzten Formular enthaltenen Informationen darstellen eines Prospekts, der gemäß diesem Abschnitt oder als Teil einer Registrierungserklärung gemäß dem Securities Act bei der Kommission eingereicht wird, ist bei der Kommission spätestens am fünften Geschäftstag nach dem Datum einzureichen, an dem er erstmals nach Wirksamkeit in Verbindung mit einem öffentlichen Angebot oder Verkauf verwendet wird , oder auf eine Weise übermittelt werden, die nach vernünftigem Ermessen so berechnet werden kann, dass sie bis zu diesem Datum bei der Kommission eingereicht werden kann.

Das SEC-Formular 424B3 kann elektronisch über das EDGAR-Dateisystem der SEC abgerufen und ausgefüllt werden. Wenn dieses spezielle Formular angefordert wird, kann es erforderlich sein, damit verbundene zusätzliche Informationen, Fakten oder Ereignisse auch über das SEC-Formular 424B4 oder das SEC-Formular 424B5 offenzulegen.

Beispiele fĂĽr SEC-Formular 424B3

Die neuesten Einreichungen des SEC-Formulars 424B3 sind auf der SEC-Formular 424B3-Webseite aufgelistet.

Am 31. März 2020 reichte GPAQ Acquisition Holdings, Inc. das SEC-Formular 424B3 als Ergänzung zu seiner Prospektdokumentation ein, um bestimmte Klarstellungen und Ergänzungen bereitzustellen.

Nachfolgend ein Auszug aus der Akte:

Diese Änderung Nr. 2 (dieses „geänderte Proxy Statement“) zum endgültigen Proxy Statement (das „Proxy Statement“) von Gordon Pointe Acquisition Corp. („GPAQ“) ergänzt, ändert und formuliert das Proxy Statement in seiner Gesamtheit neu, das wurde am 14. Februar 2020 bei der US Securities and Exchange Commission (die „SEC“) eingereicht (das „ursprüngliche Proxy Statement“). Diese geänderte Vollmachtserklärung wird in erster Linie eingereicht, um den Aktionären von GPAQ Informationen zu Änderung Nr. 2 des am 10. März 2020 geschlossenen Fusionsvertrags sowie aktualisierte Finanzinformationen zu GPAQ und HOFV zur Verfügung zu stellen.

Höhepunkte

  • Das SEC-Formular 424B3 muss ausgefĂĽllt werden, wenn „wesentliche“ Tatsachen oder Ereignisse bekannt werden, die nicht im letzten an die SEC gesendeten Prospekt offengelegt wurden.

  • Es ist erforderlich, wenn eine Prospektänderung der Regel 424(b)3 in Titel 17, Teil 230 des Securities Act von 1933 unterliegt.

  • Regel 424(b) enthält acht verschiedene Szenarien fĂĽr die Einreichung einer Prospektänderung, wobei jedes Szenario ein eigenes Formular erfordert.

  • Das SEC-Formular 424B3 wird verwendet, um den Prospekt eines Unternehmens zu korrigieren oder zu ändern.