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Gelistetes Eigentum

Gelistetes Eigentum

Was ist eine gelistete Immobilie?

Der Begriff börsennotierte Immobilie bezieht sich auf eine bestimmte Art von abschreibungsfähigen Immobilien,. die hauptsächlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden können. Um als denkmalgeschütztes Eigentum zu gelten, muss ein Gegenstand zu mehr als 50 % für das Geschäft eines Unternehmens verwendet werden. Das bedeutet, dass Vermögenswerte für den Rest der Zeit für persönliche Zwecke verwendet werden können. Denkmalgeschützte Immobilien unterliegen besonderen Steuervorschriften für den Steuerzahler .

Gelistetes Eigentum verstehen

Gelistete Immobilien sind Vermögenswerte, die ein Unternehmen zu mehr als 50 % der Zeit für geschäftliche Zwecke nutzt. Diese Vermögenswerte verlieren im Laufe der Zeit auch an Wert und können für persönliche Zwecke verwendet werden, wenn sie nicht für den täglichen Betrieb des Unternehmens verwendet werden. Einfach ausgedrückt ist das börsennotierte Eigentum eines Unternehmens jeder Vermögenswert, der sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke genutzt wird und im Laufe der Zeit an Wert verliert, solange er überwiegend für den Geschäftsbetrieb verwendet wird.

Nach Angaben des Internal Revenue Service (IRS) umfasst das aufgefĂĽhrte Eigentum:

  • Autos mit einem Gewicht von weniger als 6.000 Pfund, ausgenommen Krankenwagen, Leichenwagen und Lastwagen oder Lieferwagen, die als Fahrzeuge fĂĽr den nicht persönlichen Gebrauch qualifiziert sind.

  • Sonstiges Eigentum, das fĂĽr Transportzwecke verwendet wird, einschlieĂźlich Lastwagen, Busse, Boote, Flugzeuge, Motorräder und andere Fahrzeuge, die zum Transport von Personen oder GĂĽtern verwendet werden.

  • Immobilien, die der Unterhaltung, Erholung oder VergnĂĽgung dienen .

  • Computer und zugehörige Peripheriegeräte, die vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, es sei denn, sie werden nur in einer regulären Geschäftseinrichtung verwendet, und sind im Besitz oder von der Person, die die Einrichtung betreibt, gemietet .

Die aufgeführten Eigentumsregeln wurden als Teil der US-amerikanischen Steuergesetzgebung eingeführt,. um Personen davon abzuhalten, Steuerabzüge für die persönliche Nutzung von Eigentum unter dem Vorwand zu beantragen, dass es in einem Geschäft oder Gewerbe verwendet wurde. Beispielsweise müssen Unternehmen detaillierte Aufzeichnungen über alle Vermögenswerte führen, die sie als börsennotierte Immobilien verwenden. Dies umfasst den für jedes Eigentum gezahlten Betrag, einschließlich der ursprünglichen Kosten, aller damit verbundenen Reparaturen, Versicherungen und aller anderen damit verbundenen Kosten .

Denkmalgeschützte Immobilien – manchmal auch als gemischt genutzte Immobilien bezeichnet –, die hauptsächlich geschäftlich genutzt werden, unterliegen der gesetzlichen prozentualen Abschreibungsmethode, da sie als Betriebsvermögen gelten. Für börsennotierte Immobilien, die höchstens die Hälfte der Zeit geschäftlich genutzt werden – und den Test auf vorherrschende Nutzung bestehen – kann dennoch eine Abschreibung auf der Grundlage des beanspruchten Prozentsatzes der geschäftlichen Nutzung erfolgen. In diesem Fall muss jedoch linear abgeschrieben werden. Autos, die ausschließlich zur Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen ebenfalls zusätzlichen Abschreibungsbeschränkungen. Gelistete Immobilien, die den Test der vorherrschenden Nutzung nicht bestehen, kommen nicht für die Abschreibung gemäß Abschnitt 179 – der maximal zulässige Abschreibungsbetrag – oder andere beschleunigte Abschreibungsmethoden in Frage .

Besondere Ăśberlegungen

Betriebsausgaben abzugsfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung denkmalgeschützter Immobilien . Mit anderen Worten, ein Steuerzahler muss die geschäftliche Nutzung einer Immobilie nachweisen, wenn er diese Immobilie abschreiben oder Aufwendungen abziehen soll. Der Test der vorherrschenden Nutzung muss auf jedes Objekt des Denkmalschutzes angewendet werden. Dieser Test legt fest, dass die geschäftliche Nutzung des denkmalgeschützten Eigentums mehr als 50 % betragen muss. Dies muss für jeden Vermögenswert durchgeführt werden, den ein Unternehmen als denkmalgeschütztes Eigentum beansprucht, um:

Eine wiedererlangte Abschreibung kann in jedem Jahr nach dem ersten Jahr der Nutzung wieder zu den Einnahmen hinzugefügt werden, wenn die Nutzung des börsennotierten Immobiliengeschäfts unter 50 % fällt. Das heißt, der Steuerzahler muss möglicherweise einen Teil der geltend gemachten übermäßigen Abschreibung zurückzahlen. Der wiedereingezogene Abschreibungsbetrag ist die beschleunigte Abschreibung, die für die Jahre vor dem Wiedereinziehungsjahr zulässig ist, einschließlich aller Ausgaben gemäß Abschnitt 179, abzüglich des Abschreibungsbetrags des alternativen MACRS-Abschreibungssystems (ADS),. der für denselben Zeitraum zulässig gewesen wäre .

Beispiele für börsennotierte Immobilien

Hier ist eine Liste von Vermögenswerten, die im Allgemeinen als börsennotierte Immobilien gelten:

  • Personenkraftwagen, Flugzeuge, Boote und andere Transportmittel

  • Computer und andere BĂĽrogeräte

  • Aufnahmegeräte wie Kameras und Audiogeräte

Seit dem 1. Januar 2010 können Mobiltelefone nicht mehr als gelistetes Eigentum nach dem US-Steuergesetz geltend gemacht werden .

Mobiltelefone wurden einst als eine Kategorie von denkmalgeschützten Immobilien aufgenommen. Es wurden jedoch Änderungen vorgenommen, um zu verhindern, dass Steuerzahler das System missbrauchen, und um Personen einzuschränken, die ihre persönlichen Kommunikationsgeräte als Geräte für die gewerbliche Nutzung geltend machen. Daher hat der Small Business Jobs Act Mobiltelefone und andere ähnliche persönliche Telekommunikationsgeräte zum 1. Januar 2010 aus der Liste der akzeptablen aufgelisteten Güter gestrichen. Mobiltelefone und andere Geräte können jedoch weiterhin für Steuerjahre vor 2010 geltend gemacht werden .

Höhepunkte

  • DenkmalgeschĂĽtzte Immobilien sind alle abschreibungsfähigen Vermögenswerte, die besonderen Steuervorschriften unterliegen, wenn sie ĂĽberwiegend fĂĽr geschäftliche Zwecke genutzt werden.

  • DenkmalgeschĂĽtztes Eigentum kann fĂĽr den Rest der Zeit auch fĂĽr den persönlichen Gebrauch verwendet werden .

  • Beispiele fĂĽr börsennotiertes Eigentum sind Fahrzeuge, Computer und Aufzeichnungsgeräte.

  • Um als börsennotiertes Eigentum zu gelten, muss ein Vermögenswert zu mindestens 50 % der Zeit fĂĽr geschäftliche Zwecke genutzt werden.